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Funktionszuordnung in der Brandenburger Polizei

Forderung der GdP erfüllt

Potsdam.

Die Funktionszuordnungserlasse für die Brandenburger Polizei verlieren mit Ablauf des 30.06.2005 ihre Gültigkeit. Die Gewerkschaft der Polizei geht davon aus, dass die Organisationsänderungen im Rahmen der Polizeistrukturreform noch nicht gänzlich abgschlossen sind und somit eine erneute abschließende Funktionsbewertung verfrüht wäre.

Das Ministerium des Innern beabsichtigt nun, die entsprechenden Funktionszuordnungserlasse bis zum 30.07.2007 zu verlängern.

Das betrifft folgende Funktionszuordnungserlasse:
  • Funktionszuordnung für den höheren Polizeivollzugsdienst vom 11. Januar 2002
  • Funktionszuordnung in der Polizei für die herausgehobenen Funktionen des gehobenen Dienstes vom 13. März 2002
  • Funktionszuordnung für die Funktionen des höheren und gehobenen Dienstes an der Fachhochschule der Polizei vom 23.07.2003

Euer GdP-Team
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