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Ausstattung von Polizeivollzugsbeamten im Wach- und Revierdienst mit Körperschutzausrüstung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei stellte im Polizei-Hauptpersonalrat einen Initiativantrag, sich dafür einzusetzen, dass der Wach- und Revierdienst der Brandenburger Polizei mit Körperschutzausrüstung ausgestattet wird.

Aus dem Antrag:

Die fortschreitende Gewalt gegen Polizeibeamte, insbesondere im täglichen Dienst, ist für die GdP besorgniserregend. Dies bestätigt auch die im Jahr 2010 durchgeführte Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN). Die erhebliche Zunahme der Verletzungen bei Polizeibeamten zeigt in aller Deutlichkeit, welche Risiken Polizisten, gerade in ihrem alltäglichen Dienst, tragen müssen. Die Studie zeigt auch, dass gerade die normalen Streifenbeamten einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind.

Hier ist aus Sicht der GdP die Politik gefordert, den Polizeibeamten in ihrem Dienst demonstrativ den Rücken zu stärken, wenn die Aggressionsbereitschaft gegenüber Staatsbediensteten zunimmt.

Aber auch das Land Brandenburg trägt als Dienstherr eine besondere Verantwortung für eine starke, professionelle und gut ausgestattete Polizei.

Dazu gehört, dass neben präventiven Maßnahmen auch der passive Schutz für Leben und Gesundheit der Polizeibeamten verbessert wird.

Die GdP-Brandenburg stellt den Antrag, dass der P-HPR sein Initiativrecht wahrnimmt und sich dafür einsetzt, dass der Wach- und Revierdienst mit Körperschutzausrüstung ausgestattet wird.

Insbesondere beantragen wir:

  • Die Ausrüstung des Wach- und Revierdienstes mit leichter Körperschutzausrüstung (KSA-leicht), gemäß Technischer Richtlinie mindestens auf dem Niveau des Ausstattungssolls von 1992 (Erlass IV/9-8239 vom 18.08.1992).
  • Disloziertes Vorhalten der “KSA-leicht“ innerhalb der Inspektion gem. regionaler Gefahrenlage (z. B. FustKw, Reviere).
  • Die Anpassung der PDV 350 in Bezug auf die Bereitstellung von dienststellen- oder fahrzeugbezogener Körperschutzausrüstung.
  • Klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten/Aufgaben bei der Bewältigung bestimmter Einsatzlagen zwischen Wach- und Revierdienst und Bereitschaftspolizei.
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des Gesundheits- und Arbeitsschutzes für Einsatzlagen aus besonderem Anlass (verschiedene Fallgestaltungen wie Fußballeinsätze, Demos Rechts/Links, Feste, Staatsbesuche etc).
Gewerkschaft der Polizei - Eine gute Wahl!
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