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Einsatz vom 15. September 2012 in Potsdam: Brandenburger Landesrecht contra Versammlungsrecht

Presseerklärung

Potsdam.

Die NPD-Demo vom Samstag, dem 15.09.2012, in Potsdam zeigte erneut, dass - vorsichtig ausgedrückt - Versammlungsrecht in Brandenburg sehr großzügig ausgelegt wird.

Um nicht falsch verstanden zu werden, die Gewerkschaft der Polizei wird sich immer ganz konsequent gegen alle rechten Bestrebungen in Deutschland aussprechen.
Wir waren es, die bereits vor Jahren gefordert haben, dass alle Parteien und Vereine, die rechtsextremes Gedankengut verbreiten, verboten werden; und zwar durch eine klare Regelung im Grundgesetz.

Solange dieses jedoch nicht geschehen ist, gelten auch für Brandenburg verfassungs- und versammlungsrechtliche Regelungen, die durch die Polizei konsequent umgesetzt werden müssen.

Da die NPD-Demo in Potsdam nicht verboten wurde, zog man zur Sicherheit aus mehreren Bundesländern über 1.900 Polizeikräfte zusammen, einschließlich 6 Wasserwerfer (nachdem Brandenburg die eigenen Wasserwerfer abgeschafft hat).

Eigentlich könnte Brandenburg auf Grundlage der tatsächlichen politischen Vorgaben einen solchen Einsatz mit Revierpolizisten absichern. Das spart Brandenburg mehrere 100.000 Euro! Bei der Demo selbst wurden eine Sitzblockade nicht geräumt, die Zufahrtswege nicht gesperrt und Kontrollen nicht durchgeführt.

Besonders hervorzuheben: Nach Aufforderung der Polizei, die Sitzblockade durch Verlassen aufzuheben, forderte Oberbürgermeister Jann Jakobs die Teilnehmer des in unmittelbarer Nähe stattfindenden Toleranzfestes mit den Worten „Es ist noch nicht vorbei!“ auf, zur Sitzblockade zurück zu gehen und sie weiter aufrecht zu erhalten.

Dies ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch!

Zitat Andreas Schuster – Landesbezirksvorsitzender der GdP:


    Unsere Kolleginnen und Kollegen waren stinksauer, wie hier mit rechtlich verbindlichen Vorgaben umgegangen wird. Politik nimmt Einfluss auf polizeiliches Handeln bei der Umsetzung der von der Politik verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen! Aus anderen Bundesländern eingesetzte Kolleginnen und Kollegen, machten deutlich, dass sie „keinen Bock“ mehr darauf haben, nach Brandenburg zu kommen, wo rechtliche Vorgaben außer Kraft gesetzt werden. Ein Hamburger Kollege brachte es auf den Punkt. Er sagte, dass man an der Polizei-Fachhochschule nicht mehr Versammlungsrecht, sondern Brandenburger Landesrecht lehren sollte.

Wir erwarten klare Aussagen des Innenministers zu unabhängigem polizeilichen Handel auf gesetzlicher Grundlage! Ohne, dass Politik zukünftig Einfluss darauf nimmt.

Für Rücksprachen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Telefon 0331 747 32 0

Ihr/Euer GdP-Team

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