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Spitzengespräch gemäß § 130 Landesbeamtengesetz vom 3. März 2010

Information

Potsdam.

Entsprechend einer Vereinbarung gemäß § 130 Landesbeamtengesetz (LBG) treffen sich zweimal jährlich Vertreter der Landesregierung und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu einem so genannten Spitzengespräch. Am 3.März 2010 ging es um eine Novellierung des Versorgungsrechts, laufbahnrechtliche Regelungen, Dienstrechtsreform, Weihnachtsgeld, Beurteilungs(un)wesen...

Entsprechend einer Vereinbarung gemäß § 130 Landesbeamtengesetz (LBG) treffen sich zweimal jährlich Vertreter der Landesregierung und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zu einem so genannten Spitzengespräch.

Seitens der Landesregierung waren Innenminister Rainer Speer und Finanzminister Dr. Helmuth Markov anwesend. Neben der DGB-Vorsitzenden von Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, dem DBB-Vorsitzenden, Egon Müller, nahm auch der GdP-Landesbezirksvorsitzende, Andreas Schuster, teil.

Schwerpunkte der Beratung waren:

Novellierung des Versorgungsrechtes

Im Finanzministerium wird eine Novellierung des Versorgungsrechtes vorbereitet. Finanzminister Markov nannte 4 Eckpunkte dieser Novellierung:
  • Transparenz- und Normenklarheit
  • Umsetzung europäischer Regelungen
  • Vereinfachung und Verbesserung familienbezogener Bestandteile
  • Anpassung der Altersgrenzen an die rentenrechtliche Regelung (mit Ausnahmegenehmigung)

Innenminister Speer unterstrich, dass es noch keinerlei Festlegungen für Feuerwehr, Justiz und Polizei gibt. Er machte jedoch deutlich, dass auch hier Anpassungsschritte vorgenommen werden.

Die GdP wird ihre Vorstellungen zu einer – freiwilligen -Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit Nachdruck an Finanzminister Markov und Innenminister Speer herantragen.

Während das Innenministerium erklärt, noch keine konkreten Vorstellungen zu haben, scheint man im Finanzministerium schon bedeutend weiter zu sein.

Laufbahnrechtliche Regelungen

Zunächst sollen nur für die Übernahme der Forstarbeiter die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine komplette Novellierung der Laufbahnverordnung wurde jedoch angekündigt. Dabei soll es um eine höhere Durchlässigkeit der Laufbahngruppen untereinander, die Verringerung der Laufbahngruppen und von Ämtern innerhalb der Laufbahngruppen gehen. Nähere Ausführungen dazu waren eher nebulös.

Dienstrechtsreform

Dazu gibt es bisher nur die Papiere des diesbezüglich eingesetzten Lenkungsausschusses der vorherigen Landesregierung. Es gibt derzeit keinen Zeitplan, das Dienstrecht, wie von der alten Landesregierung vorgeschlagen, nun „echt zu novellieren“. Von einem modernen Berufsbeamtentum, wie von den Gewerkschaften gefordert, ist die Landesregierung weit entfernt.

Personalvertretungsgesetz

Hier wurde diskutiert, ob das Personalvertretungsgesetz novelliert werden muss. Aus Sicht der GdP wird eine Novelle des PersVG abgelehnt, da eher Verschlechterungen zu befürchten sind.

Zukunft der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) – Ein „linker“ Plan!

Im Finanzministerium wird dazu ggw. ein Gesetzentwurf erarbeitet. Das Innenministerium wollte erneut von konkreten Vorstellungen nichts wissen.
Beim Weihnachtsgeld soll zukünftig eine soziale Staffelung im Vordergrund stehen. Untere Besoldungsgruppen sollen mehr, obere weniger oder gar nichts bekommen. Einzig ein auf die Kinder bezogenes Weihnachtsgeld soll für alle Besoldungsgruppen einheitlich geregelt werden. Die Pensionäre sollen wie bisher mit 50 % und die Auszubildenden mit 30 % an den entsprechenden Festlegungen teilhaben.

Über konkrete Summen wurden bisher überhaupt noch nicht gesprochen. Aber bereits Ende Mai soll der Gesetzentwurf vorliegen.

Beurteilungs(un)wesen

Staatssekretär Zeeb erläuterte, dass es derzeit keine aktuelle neue Regelung gibt, sondern die derzeitigen Beurteilungsregelungen lediglich auf Eis liegen. Nach Vorstellungen des Innenministeriums sollte die Regelbeurteilung endgültig abgeschafft und die anlassbezogene Beurteilung nach einem Model von Rheinland-Pfalz eingeführt werden. Dazu hat das Innenministerium ein Eckpunktepapier erarbeitet, was den anderen Ressorts zugeleitet wurde.


Im Rahmen der Information über den Stand der beamtenrechtlichen Normsetzungen in Brandenburg wurde mitgeteilt, dass eine Novellierung der Heilfürsorgeverordnung auf den Weg gebracht wurde. Wir wissen jedoch noch nicht, ob damit auch die unsererseits geforderte Öffnungsklausel für Beihilfeberechtigte enthalten ist.
    Der soziale Kahlschlag bei den Beamten soll offensichtlich konsequent fortgeführt werden. Dabei scheint es egal zu sein, ob eine Rot-Schwarze- oder eine Rot-Rote- Landesregierung „am Ruder“ ist. Rot-Schwarz hat die Besoldung abgekoppelt und das Weihnachtsgeld gekürzt, Rot-Rot will die Kürzung des Weihnachtsgeldes konsequent fortführen und zusätzlich noch die Lebensarbeitszeit verlängern.
      Wir werden uns als Gewerkschaft der Polizei in unserer Landesbezirksvorstandssitzung im März zu all diesen Problemen konkret positionieren. Ohne aus unserer Sicht konsequent zu führende harte Auseinandersetzungen werden unsere Forderungen und Lösungsvorschläge kaum umsetzbar sein.

      Wir sind gefordert! GdP – Interessenvertretung aller Polizeibeschäftigten!
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