Zweite Beratung zwischen Innenministerium und ö.D.Gewerkschaften
Ausgestaltung der gemeinsamen Teilzeitinitiative
Seitens des Innenministeriums wurden bzw. werden zur Ausgestaltung der o. g. Initiative im Internet der Landesregierung und im Intranet des Innenministeriums der gemeinsame Appell, das Rundschreiben an die nachgeordneten Behörden und ergänzende Informationen zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Besoldung veröffentlicht (siehe Link).
http://www.brandenburg.de/de/teilzeitinitiative
Neben den bekannten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung wurden nachfolgende Themen erörtert:
1. Ausweitung der Nebentätigkeit
Es gibt in Brandenburg keine finanziellen Obergrenzen im Verdienst durch Nebenerwerbstätigkeit. Grenzen sind gesetzt bei der Art und Weise der Nebentätigkeit selbst. Limitiert ist der Umfang der Nebentätigkeit mit 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit. In der gemeinsamen Beratung wurde der Vorschlag der Gewerkschaften aufgegriffen und eine Erweiterung auf 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit vorgesehen. Im Einzelfall ist sogar eine Möglichkeit darüber hinaus zu prüfen. Eine entsprechende Empfehlung wird an alle Ministerien gegeben.
2. Ruhegehaltsfähigkeit des Sonderurlaubes
a) Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld
Diese Regelung betrifft öffentliche Belange; ist aber nicht ruhegehaltsfähig, da sie maximal 3 Wochen umfasst.
b) Sonderurlaub als Familienurlaub bzw. bei Teilzeitregelung ist ebenfalls nicht ruhegehaltsfähig.
3. Anreize für die Verkürzung von Arbeitszeit
Die Gewerkschaften hatten vorgeschlagen, die Hälfte der Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen von Lebensarbeitszeitkonten gutzuschreiben. Die Landesregierung machte darauf aufmerksam, dass dazu eine Gesetzesänderung notwendig sei, die vor der Landtagswahl nicht mehr zu realisieren ist. Ebenfalls soll geprüft werden, ob überhaupt das Land diese Gesetzesänderung vornehmen kann oder der Bund entsprechend in der Pflicht ist.
Euer GdP-Team
http://www.brandenburg.de/de/teilzeitinitiative
Neben den bekannten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung wurden nachfolgende Themen erörtert:
1. Ausweitung der Nebentätigkeit
Es gibt in Brandenburg keine finanziellen Obergrenzen im Verdienst durch Nebenerwerbstätigkeit. Grenzen sind gesetzt bei der Art und Weise der Nebentätigkeit selbst. Limitiert ist der Umfang der Nebentätigkeit mit 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit. In der gemeinsamen Beratung wurde der Vorschlag der Gewerkschaften aufgegriffen und eine Erweiterung auf 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit vorgesehen. Im Einzelfall ist sogar eine Möglichkeit darüber hinaus zu prüfen. Eine entsprechende Empfehlung wird an alle Ministerien gegeben.
2. Ruhegehaltsfähigkeit des Sonderurlaubes
a) Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld
Diese Regelung betrifft öffentliche Belange; ist aber nicht ruhegehaltsfähig, da sie maximal 3 Wochen umfasst.
b) Sonderurlaub als Familienurlaub bzw. bei Teilzeitregelung ist ebenfalls nicht ruhegehaltsfähig.
3. Anreize für die Verkürzung von Arbeitszeit
Die Gewerkschaften hatten vorgeschlagen, die Hälfte der Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen von Lebensarbeitszeitkonten gutzuschreiben. Die Landesregierung machte darauf aufmerksam, dass dazu eine Gesetzesänderung notwendig sei, die vor der Landtagswahl nicht mehr zu realisieren ist. Ebenfalls soll geprüft werden, ob überhaupt das Land diese Gesetzesänderung vornehmen kann oder der Bund entsprechend in der Pflicht ist.
Euer GdP-Team