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Zweite Beratung zwischen Innenministerium und ö.D.Gewerkschaften

Ausgestaltung der gemeinsamen Teilzeitinitiative

Potsdam.

Im Ergebnis der Solidarpaktverhandlungen im Land Brandenburg wurde zwischen der Landesregierung und den ö.D.Gewerkschaften eine gemeinsame Teilzeitinitiative vereinbart. Durch entsprechend zusätzliche Inanspruchnahmen soll ein Teil der Personalkostenreduzierung erreicht werden. Am 17.08.2004 fand das 2.Gespräch über die Ausgestaltung dieser Initiative statt.

Seitens des Innenministeriums wurden bzw. werden zur Ausgestaltung der o. g. Initiative im Internet der Landesregierung und im Intranet des Innenministeriums der gemeinsame Appell, das Rundschreiben an die nachgeordneten Behörden und ergänzende Informationen zur Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Besoldung veröffentlicht (siehe Link).

http://www.brandenburg.de/de/teilzeitinitiative

Neben den bekannten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung wurden nachfolgende Themen erörtert:

1. Ausweitung der Nebentätigkeit

Es gibt in Brandenburg keine finanziellen Obergrenzen im Verdienst durch Nebenerwerbstätigkeit. Grenzen sind gesetzt bei der Art und Weise der Nebentätigkeit selbst. Limitiert ist der Umfang der Nebentätigkeit mit 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit. In der gemeinsamen Beratung wurde der Vorschlag der Gewerkschaften aufgegriffen und eine Erweiterung auf 1/3 der regelmäßigen Arbeitszeit vorgesehen. Im Einzelfall ist sogar eine Möglichkeit darüber hinaus zu prüfen. Eine entsprechende Empfehlung wird an alle Ministerien gegeben.

2. Ruhegehaltsfähigkeit des Sonderurlaubes

a) Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld

Diese Regelung betrifft öffentliche Belange; ist aber nicht ruhegehaltsfähig, da sie maximal 3 Wochen umfasst.

b) Sonderurlaub als Familienurlaub bzw. bei Teilzeitregelung ist ebenfalls nicht ruhegehaltsfähig.
    c) Werden im Rahmen von Nebentätigkeit zusätzliche Rentenansprüche erworben, würde dies eine Bevorteilung bei Inanspruchnahme des Sonderurlaubes für Nebentätigkeiten zur Folgen haben. Es würden Rentenansprüche und Pensionsansprüche erworben. Diese soziale Schieflage ist gegenüber den Beschäftigten nicht zu vertreten. Deshalb wurde eine Ruhegehaltsfähigkeit von Sonderurlaub für Nebentätigkeiten abgelehnt.

    3. Anreize für die Verkürzung von Arbeitszeit

    Die Gewerkschaften hatten vorgeschlagen, die Hälfte der Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen von Lebensarbeitszeitkonten gutzuschreiben. Die Landesregierung machte darauf aufmerksam, dass dazu eine Gesetzesänderung notwendig sei, die vor der Landtagswahl nicht mehr zu realisieren ist. Ebenfalls soll geprüft werden, ob überhaupt das Land diese Gesetzesänderung vornehmen kann oder der Bund entsprechend in der Pflicht ist.
      PS: Muss es eine Gesetzesänderung beim Bund geben, so wird dies während der Laufzeit des Solidarpaktes nicht zu realisieren sein.
        Fazit:
          Die Landesregierung wurde durch die ö.D.-Gewerkschaften aufgefordert, schnellstmöglich die Teilzeitregelungen attraktiver zu gestalten. Nur so können zusätzliche Inanspruchnahmen von Teilzeitangeboten erreicht werden. Anderenfalls fragt sich jede Kollegin oder jeder Kollege, was ihm ganz persönlich die Entlastung des Landeshaushaltes bringen soll.

          Euer GdP-Team
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