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Spitzengespräch zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz in Brandenburg

Information

Potsdam.

Mit dem zur Stellungnahme vorgelegten Gesetzentwurf regelt die Landesregierung das Beamtenrecht in Brandenburg neu. Am 03.11.2008 fand nun im Innenministerium die von uns geforderte Erörterung als Spitzengespräch mit den Gewerkschaften (DGB und DBB) statt.

Eingeladen haben Herr Staatssekretär Hans-Jürgen Hohnen sowie die Herren Keseberg und Dr. Förster. Für den DGB waren vertreten die Vorsitzenden von GEW und GdP.

Staatssekretär Hohnen stellte fest, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf die 2. Ressortabstimmung abgeschlossen wurde. Im Wesentlichen gab es aus den Ministerien Zustimmung zum Gesetzentwurf und nur geringfügige Veränderungen bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.
Die Stellungnahmen des DGB (siehe auch Info vom 07.10.2008), die sich im Wesentlichen aus der Stellungnahme der GdP zusammensetzt, konnte nach seiner Auffassung zunächst nur unzureichend berücksichtigt werden. Er stellte klar, dass es mit diesem Gesetzentwurf zunächst nur darum ging, die notwendigen gesetzlichen Veränderungen in Brandenburg vorzunehmen, die im Ergebnis der Föderalismusreform zwingend notwendig wurden. Die Bundesregierung hatte mit einem entsprechenden Gesetz (Beamtenstatusgesetz) vorgegeben, dass die Länder bis zum 01.04.2009 verpflichtet sind, die entsprechenden Regelungen in einem eigenen Dienstrechtsneuordnungsgesetz festzulegen.

Herr Hohnen bezeichnete Brandenburg als am Beginn einer Dienstrechtsreform stehend und sieht dieses als dynamischen Prozess. Er unterstrich die Auffassung des DGB, dass mit dem jetzigen Gesetzentwurf keine weit in die Zukunft reichende Modernisierung des Beamtenrechts auf den Weg gebracht wurde. Er ist auch der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Brandenburg zwingend geboten ist, Maßnahmen zur Wahrung und Erhöhung der Attraktivität des Beamtentums auf den Weg zu bringen.

Er bat dann darum, die entscheidenden Punkte, die notwendig sind, um das Beamtenrecht wirklich zu reformieren, nochmals aus Sicht der Gewerkschaften darzustellen.

Aus Sicht der GdP stellte der Landesbezirksvorsitzende Andreas Schuster folgendes fest:
  1. Wir fordern die Aufnahme von generellen Regelungen zur Arbeitszeit und zum Erholungsurlaub in das Landesbeamtengesetz. Es kann für die Zukunft nicht sein, dass jedes Ressort für sich eigene Arbeitszeit- und Erholungsurlaubsregelung schafft und damit nicht nur einen Föderalismus zwischen den Ländern, sondern auch einen Föderalismus zwischen den verschiedenen Ministerien entsteht. Es kann und muss dabei möglich sein, dass spezifische Regelungen z. B. für den Bereich Polizei, Feuerwehr und Justiz in den Ressorts geschaffen werden. Diese müssen jedoch auf Gundsätzen der Arbeitszeit und des Erholungsurlaubs, die im Landesbeamtengesetz festgeschrieben sind, aufgebaut werden.
  2. Wir sprechen uns nachdrücklich für die Reduzierung von 4 Laufbahngruppen auf 2 aus, um die zweigeteilte Laufbahn in der Polizei umzusetzen.
  3. Ein Festhalten an der Regelbeurteilung halten wir nicht mehr für zeitgemäß. Regelbeurteilungen, anlassbezogene Beurteilungen, Kompetenzbeurteilungen, Leistungseinschätzungen ... führen dazu, dass die Führungskräfte zu einem erheblichen Teil ihrer täglichen Arbeitszeit in Prozesse der Beurteilungserarbeitung eingebunden sind und eigene Führungsaufgaben nur noch unzureichend wahrnehmen können. Auch im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten ist das Instrumentarium der Regelbeurteilung überholt. Es ist geboten, Funktionen spitz zu bewerten, auszuschreiben und im Rahmen von Ausschreibungsverfahren Einzelbeurteilungen vorzunehmen. Dies würde den bürokratischen Massenaufwand bei Beurteilungen deutlich reduzieren. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer geforderten Entbürokratisierung.
  4. Wir fordern, dass der Beamte stärker in Fortbildungsmaßnahmen integriert wird, Eigeninitiative gefördert und das Innenministerium seiner Fürsorgepflicht auf diesem Gebiet gerecht wird. Wir konzentrieren uns als GdP jedoch zunächst auf Qualifizierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Tarifverhandlungen zum Verwaltungsumbau vereinbart werden, die dann 1:1 für den Beamtenbereich übernommen werden sollen.
  5. Wichtig für die GdP ist die Wiederaufnahme der Übernahmegarantie für die Auszubildenden und Studierenden und dass diese unmittelbar aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf in des Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. Bei einer verantwortungsvollen Haushaltsplanung des Landes ist es jederzeit möglich, nur so viele Kolleginnen und Kollegen einzustellen, wie später auch für den aktiven Dienst benötigt werden. Die vergangenen Jahre haben dieses bestätigt. Für uns ist es wichtig, jungen Menschen nicht nur eine Perspektive auf Ausbildung, sondern auch eine Perspektive auf den zukünftigen Beruf zu geben.
  6. Die GdP hält an dem Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ fest. Deswegen ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum die Bestimmungen des § 111 a Landesbeamtengesetz zur begrenzten Dienstfähigkeit nicht entsprechend umgesetzt wurden. Der § 27 des Statusgesetzes des Bundes bleibt hinter den bisherigen Festlegungen deutlich zurück. Auch haben wir nochmals kritisiert, dass der Zeitraum für eine Prognose zur Feststellung von Dienstunfähigkeit von einem Jahr vollkommen unzureichend ist. Hier besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf.
  7. Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hat der Beamte 5 Mehrarbeitsstunden zu leisten. Dieses ist mehr als überholt. Wir haben das Ministerium aufgefordert, endlich den Gleichklang zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten auch in diesem Bereich herzustellen und auf diese Regelungen von 5 Mehrarbeitsstunden zukünftig zu verzichten.

In diesem Spitzengespräch war es nicht möglich, auf jede Teilkritik der GdP/des DGB zum Beamtenrechtsneuordnungsgesetz einzugehen. Wir haben in diesem Gespräch vor allem die wesentlichen Schwerpunkte verdeutlicht.

Die 3 Vertreter des Innenministeriums sicherten zu, dass unsere Grundforderungen bei der Fortentwicklung des Beamtenrechtsneuordnungsgesetzes diskutiert werden müssen.

Überraschend weitgehende Übereinstimmung erreichten wir bei:
  • Aufnahme genereller Regelungen zu Arbeitszeit und Erholungsurlaub in das Landesbeamtengesetz
  • Rehabilitation statt Versorgung
  • Generelle Überarbeitung des Beurteilungswesens
  • Bessere Qualifizierung und Fortbildung von Beamten
  • Übernahmegarantie von Auszubildenden durch exakte Haushaltsplanung
  • Gleichstellung von Beamten und Tarifbeschäftigten

Für uns war verblüffend, dass bei so viel Übereinstimmung nur sehr wenig im vorliegenden Gesetzentwurf verankert wurde. Dies ist nicht allein mit der Zeitproblematik im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes bis zum 01.04.2009 zu begründen.

Wir haben jetzt als GdP die Möglichkeit, durch Gespräche im Landtag; mit den Parteien, Fraktionen und den zuständigen Ausschüssen zu versuchen, unsere wesentlichen Forderungen nochmals in die Diskussion um den Gesetzentwurf einzubringen. Die Chancen für eine Veränderung des Gesetzentwurfes sind jedoch auf Grund der Komplexität der Materie relativ gering.

Die Zukunft wird zeigen, ob dieses Spitzengespräch ein Gespräch war unter der Überschrift „Gut, dass wir darüber gesprochen haben“ oder ob damit wirklich ein dynamischer Prozess zur Modernisierung des Berufsbeamtentums eingeleitet wurde.

Wir werden den Staatssekretär und die beiden Vertreter des Innenministeriums nicht nur an ihren Worten, sondern besonders an ihren Taten messen.

Euer GdP-Team
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