Fahndungskonzeption notwendig
Evaluierung der Kriminalpolizei
Die polizeiliche Fahndung steht vor neuen Herausforderungen. Offene Grenzen, die geographische Lage Brandenburgs sowie die hohe Mobilität und Professionalität von Straftätern erfordern eine konzeptionelle Ausrichtung der Fahndung in der Polizei Brandenburgs.
Mit der Polizeistrukturreform im Jahr 2002 und der Evaluierung der Kriminalpolizei (Wegfall der Kriminalpolizei in den Polizeipräsidien) ist eine Fahndungskonzeption für die Fahndung im Schutzbereich unter Abgrenzung zur allgemeinen polizeilichen Fahndung und der Zielfahndung (LKA) mehr als überfällig.
Die höheren Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung im Schutzbereich im Ergebnis der Evaluierung der Kriminalpolizei sind auch auf die „Fahndung“ zu übertragen.
Eine zielgerichtete Fahndung unterhalb der Zielfahndung (LKA) nach verurteilten Straftätern, welche sich der Strafverbüßung zum Beispiel entziehen, ist ein aktiver Beitrag zur Kriminalprävention im Land Brandenburg.
Zur Gewährleistung von Qualität und Professionalität in der Fahndungsarbeit sind landeseinheitliche Standards notwendig.
Der „Sachbereich Fahndung“ ist ein operativer Dienstleister für die Kriminalpolzei und die Polizeiwachen. Er ist nicht „Lückenbüßer“ für eine verfehlte Personalpolitik in der Polizei Brandenburgs.
Euer GdP-Team
Mit der Polizeistrukturreform im Jahr 2002 und der Evaluierung der Kriminalpolizei (Wegfall der Kriminalpolizei in den Polizeipräsidien) ist eine Fahndungskonzeption für die Fahndung im Schutzbereich unter Abgrenzung zur allgemeinen polizeilichen Fahndung und der Zielfahndung (LKA) mehr als überfällig.
Die höheren Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung im Schutzbereich im Ergebnis der Evaluierung der Kriminalpolizei sind auch auf die „Fahndung“ zu übertragen.
Eine zielgerichtete Fahndung unterhalb der Zielfahndung (LKA) nach verurteilten Straftätern, welche sich der Strafverbüßung zum Beispiel entziehen, ist ein aktiver Beitrag zur Kriminalprävention im Land Brandenburg.
Zur Gewährleistung von Qualität und Professionalität in der Fahndungsarbeit sind landeseinheitliche Standards notwendig.
Der „Sachbereich Fahndung“ ist ein operativer Dienstleister für die Kriminalpolzei und die Polizeiwachen. Er ist nicht „Lückenbüßer“ für eine verfehlte Personalpolitik in der Polizei Brandenburgs.
Euer GdP-Team