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Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)

Schreiben an AL IV

Potsdam.

Zum 01.01.2008 gehen gem. Kabinettsbeschluss die Liegenschaften der Polizei in die Zuständigkeit des BLB über. Damit verbunden werden auch zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zum BLB versetzt.


Uns erreichten in der letzten Zeit zahlreiche Anfragen, wie es mit diesen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bezüglich ihrer derzeitigen Vergütung, weitergehen wird.
Das haben wir zum Anlass genommen, in einem Schreiben den Abteilungsleiter IV zu bitten, uns die Auffassung des MI zu dieser Problematik mitzuteilen.
Hier der Inhalt des Schreibens:

"Sehr geehrter Herr Storbeck,

gem. Kabinettsbeschluss zur Errichtung des BLB werden zum 01.01.2008 die Liegenschaften der Polizei in die Zuständigkeit des BLB überführt.
Damit verbunden ist ein Übergang von Kolleginnen und Kollegen zum BLB, die bisher in der Polizei mit liegenschaftsbewirtschaftenden Aufgaben betraut waren.
Aufgrund vieler Anfragen, die uns in der letzten Zeit erreichten, ist ersichtlich, dass diesen Kolleginnen und Kollegen völlig unklar ist, wie es mit ihnen beim BLB weitergehen wird. Insbesondere ist nicht ersichtlich, wie sich der Übergang zum BLB auf ihre bisherige Vergütung auswirken wird.
Ich bitte Sie deshalb, uns dazu die Meinung Ihres Hauses mitzuteilen.

Die GdP Brandenburg ist der Auffassung, dass für diese Beschäftigten nur die Regelungen zur Anwendung kommen können, die in der „Richtlinie des Ministeriums der Finanzen für eine übergangsweise Entgeltsicherung im Zuge von Maßnahmen der Verwaltungsmodernisierung“ vom 01. Januar 2007 (Erlass des MDF vom 04. Januar 2007, Gesch-Z. 42-2-B-4120-01-10) festgelegt wurden.

Ich bitte Sie wegen der zeitlichen Dringlichkeit um eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schneider
Stellv. Vorsitzender Tarif"

Als Dateianhang stellen wir auch die Richtlinie des MdF zu Verfügung.

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