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Polizeieinsatz in Neuruppin am 24.09.2011

Befassung im Innenausschuss

Potsdam.

Am 20.10.2011 fand zum Polizeieinsatz vom 24.09.2011 eine Sitzung des Innenausschusses des Brandenburger Landtages statt. Innenminister, Polizeipräsident und Vertreter der Aktionsbündnisse wurden angehört. Auch die Gewerkschaft der Polizei hatte die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben.

Innenminister Woidke stellte sich konsequent vor die eingesetzten Polizeibeamten. Gleichzeitig begrüßte er die kritische Debatte um den Polizeieinsatz. Er bezeichnete die Auflösung der Verhinderungsblockade als rechtmäßig, da damit rechtswidrige Handlungen unterbunden wurden. Er wies anonyme und haltlose Vorwürfe zurück. Er erklärte, dass es insgesamt zwei Strafanzeigen gegen Polizeibeamte gibt, denen ordnungsgemäß nachgegangen wird. Er räumte Mängel im Bereich der Kommunikation, der Logistik (Versorgung der Demonstranten) und bei der Identitätsfeststellung (Dauer) ein.
Er verurteilte in scharfer Form die Blockadepolitik der Demonstranten und kritisierte, dass man sich nicht mehr mit dem Hauptproblem, nämlich der rechten Bewegung in Neuruppin beschäftigt, sondern dass sich Demokraten hauptsächlich mit der Polizei und ihrem Handeln auseinandersetzen. Anschließend erläuterte der Polizeipräsident, Herr Freuring, aus Sicht der Polizei gemachte Fehler (Kommunikation, Demo-Begleitung).

Zur Pressemitteilung des Innenministerium

Justizminister Schöneberg bestätigte, dass es zwei Strafanzeigen gegen die Polizei gibt und diese entsprechend geprüft werden.

Anschließend hatten das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und das Aktionsbündnis – Neuruppin bleibt bunt – die Möglichkeit, den Polizeieinsatz aus ihrer Sicht zu bewerten. Dabei wurden Fragen zur Rechtmäßigkeit von Blockaden bzw. deren Auflösung, zur Identitätsfeststellung, zur Durchsuchung und zur räumlichen Trennung zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten gestellt. Es wurde insbesondere die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes in Frage gestellt.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei gab der Landesbezirksvorsitzende, Andreas Schuster, die Stellungnahme der GdP ab.

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Er betonte, dass der Polizeieinsatz sowohl rechtmäßig, wie auch verhältnismäßig gewesen ist. In scharfer Form kritisierte er das Handeln von Politikern, die sich in der Öffentlichkeit für das rechtmäßige Handeln der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten entschuldigten. Wer rechtsextreme Demonstrationen und Aufzüge verhindern will, muss dazu die rechtlichen Grundlagen schaffen. Das ist nicht Aufgabe der Polizei, sondern liegt in der Zuständigkeit der Politik. Solange es jedoch einen § 8 des Grundgesetzes und ein Versammlungsgesetz gibt, dass auch solche Demonstrationen zulässt, ist die Polizei, die dem Neutralitätsgebot unterliegt, verpflichtet, auch den ordnungsgemäßen Verlauf auch solcher Demonstrationen abzusichern und ggf. durchzusetzen.

Die Gewerkschaft der Polizei bedankt sich ausdrücklich bei allen eingesetzten Polizeivollzugsbeamten für deren besonnenes, konsequentes und rechtmäßiges Handeln.

Euer GdP-Team

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