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Besoldungsanpassung 2011 rückwirkend ab April 2011 mit Novemberbezügen gezahlt

Besoldungsanpassungsgesetz

Potsdam.

Bereits im Mai 2011 vereinbarten die Landesregierung und die Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 2011 für die Beamten. Da jedoch die Besoldung per Gesetz geregelt wird, musste erst das entsprechende Gesetz verabschiedet werden. Als realistisch wurde eine Auszahlung der Besoldungsanpassung mit den Dezemberbezügen in Aussicht gestellt.

siehe Info vom 4. Mai 2011 und 28. September 2011

Das Finanzministerium hielt seine Zusage ein, schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beteiligung der Gewerkschaften erfolgte innerhalb verkürzter Fristen. Und auch der Landtag verabschiedete das Gesetz schneller als geplant.

Die Gewerkschaft der Polizei verband mit dieser beschleunigten Vorgehensweise die Hoffnung, dass die Auszahlung der Erhöhungen (Einmalzahlung und lineare Anhebung zum 01.04.2011) nicht erst mit den Dezember- sondern mit den Novemberbezügen erfolgen kann.

Die ZBB in Cottbus setzte das Gesetz schnell um, so dass tatsächlich die Auszahlung der Besoldungsanpassung im November erfolgte.

Warum nicht einmal DANKE sagen?

Die Gewerkschaft der Polizei dankt allen Beteiligten für die im Rahmen des Möglichen beschleunigte Umsetzung.

Euer GdP-Team
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