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Kollektives Misstrauen der Landesregierung gegen ihre Polizei

Presseerklärung

Potsdam.

Heute am 18. Mai 2011 wird im Landtag eine Veränderung des Polizeiaufgabengesetzes behandelt. Künftig sollen alle Polizeivollzugsbeamten ein Namensschild bzw. im Rahmen von geschlossenen Einsätzen ein Nummernschild tragen.

Brandenburg wäre damit das erste Land, das per gesetzlicher Regelung die namentliche Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamten festlegt. Das hat Konsequenzen, wenn Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern in Brandenburg eingesetzt werden sollen. Auch diese müssten dann ein Namensschild tragen.

Der Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei hat in der vergangenen Woche erneut beschlossen, eine Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte abzulehnen. Gleichzeit haben die GdP-Vorsitzenden der anderen Bundesländer darauf aufmerksam gemacht, dass sie eine Entsendung von Einsatzkräften ihres Bundeslandes nach Brandenburg nicht mehr unterstützen werden.

Andreas Schuster – Landesbezirksvorsitzender der GdP Brandenburg:
    „Obwohl in einer Anhörung im Innenausschuss, sowohl Amnesty International, wie auch das Innenministerium vorab bestätigt hatten, dass in den letzten 20 Jahren jeder Polizeivollzugsbeamte nach polizeilichen Handlungen ermittelbar war, will man die namentliche Kennzeichnung durchsetzen. Selbst bei der Deutschen Bahn wurde eine Rahmenvereinbarung mit den Zugbegleitern abgeschlossen, dass diese sich Alias-Namen zum Schutz ihrer Privatsphäre geben können. Wir fragen - Woher kommt das kollektive Misstrauen der Brandenburger Regierung gegen ihre Polizei?“

Die Gewerkschaft der Polizei lehnt eine Zwangskennzeichnung aus folgenden Gründen ab:
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt.
  • Einsatzkräfte der Polizei werden vermehrt insbesondere von einer sich radikalisierenden Szene video- und fotografiert und ausgeforscht.
  • Die Zwangskennzeichnung erleichtert es dem polizeilichen Gegenüber, Polizeivollzugskräfte massiv mit Beschwerden und Strafanzeigen zu überziehen. Das belastet erheblich den Berufsalltag der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
  • Bereits jetzt können jeder eingesetzte Polizeivollzugsbeamte nach einer Einsatzhandlung ermittelt und ggf. strafbare Handlungen zugeordnet werden.
  • Das Tragen von Uniform, Helm, Visier und rd. 25 kg schwerer Körper- Schutzausrüstung hat Nichts mit dem Vermummen des Gegenübers zu tun. Polizei will nicht etwa Straftaten begehen, sondern sich vor gewaltsamen Übergriffen schützen.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen den Regierungsfraktionen ist festgelegt, dass die Kennzeichnungspflicht der Polizei mit den Gewerkschaften verhandelt werden soll. Daraus wurde jetzt ein einseitiges Diktat der Landesregierung.

Der Gesetzgeber muss sich die Frage gefallen lassen: Wer schützt die, die den Staat schützen!

siehe auch Information vom 28. Januar 2011

Potsdam, den 18.05.2011


Gewerkschaft der Polizei
Landesbezirk Brandenburg
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