Zustimmung der Brandenburger Landesregierung im Bundesrat zur Änderung des Strafgesetzbuches
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Durch dieses Umdenken und der damit hergestellten Übereinstimmung der Koalitionspartner, konnte der Vertreter der Landesregierung Brandenburg nunmehr der angestrebten Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften zustimmen.
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Entscheidung. Es ist ein klares Signal u. a. für unsere Polizisten, dass deren Schutz für die Landesregierung ein wichtiges Thema ist.
Wir begrüßen weiterhin das Umdenken innerhalb der Linksfraktion. Vorbehalte theoretischer Natur gegen eine weitere Verschärfung von Strafgesetznormen sind in der Frage der neuen Regelungen § 114 und § 115 Strafgesetzbuch aus unserer Sicht unangebracht. Wir hatten die Möglichkeit, mit Vertretern der Linksfraktion diese Problematik zu diskutieren. Dabei haben wir unsere Position, die Sicht unserer Kolleginnen und Kollegen, dargelegt.
Euer GdP Team
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Entscheidung. Es ist ein klares Signal u. a. für unsere Polizisten, dass deren Schutz für die Landesregierung ein wichtiges Thema ist.
Wir begrüßen weiterhin das Umdenken innerhalb der Linksfraktion. Vorbehalte theoretischer Natur gegen eine weitere Verschärfung von Strafgesetznormen sind in der Frage der neuen Regelungen § 114 und § 115 Strafgesetzbuch aus unserer Sicht unangebracht. Wir hatten die Möglichkeit, mit Vertretern der Linksfraktion diese Problematik zu diskutieren. Dabei haben wir unsere Position, die Sicht unserer Kolleginnen und Kollegen, dargelegt.
Euer GdP Team