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Verbesserter Unfallversicherungsschutz für alle GdP-Mitglieder ab 01.01.2010!

Im GdP-Beitrag enthalten

Hilden/Dortmund.

in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner – der Polizeiversicherung AG – wurde der bestehende Unfallversicherungsschutz per 01.01.2010 deutlich verbessert. Versichert sind neben erhöhten Versicherungssummen im Todes- und Invaliditätsfall nunmehr auch ...

... nunmehr auch Bergungskosten, kosmetische Operationen sowie Kur- und Rehakosten. Ferner wurde die Grundinvaliditätssumme mit einer Progression von 250 % versehen, so dass die Höchstinvaliditätsleistung künftig 2,5-fach (also 10.000 €!) erhöht ist.

Die neuen Summen betragen:
  • 3.000 € für den Todesfall
  • 4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
  • 9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • 5.000 € Bergungskosten
  • 5.000 € kosmetische Operationen
  • 500 € Kurkosten/ Rehakosten

Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur während des Dienstes sondern auch in der Freizeit und zwar Weltweit!

siehe auch hier

Euer GdP-Team
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