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Spitzengespräch nach § 130 Landesbeamtengesetz vom 18.Mai 2009

Potsdam.

Am 18.05.2009 fand o. g. Spitzengespräch statt. Teilnehmer waren unter anderen Innenminister Schönbohm und für die GdP der Landesbezirksvorsitzende, Andreas Schuster.

Themenschwerpunkte des Spitzengespräches waren:


  • Beamtenrechtsneuordnungsgesetz

    Innenminister Schönbohm informierte, dass das Gesetz zum 09.04.2009 in Kraft getreten ist. Damit hat der Gesetzgeber in Brandenburg als Erfordernis aus der Föderalismusreform die notwendige Rechtsklarheit im Bereich des Beamtenrechts umgesetzt. Eine echte Reform (wie von der GdP gefordert) des Beamtenrechts wird frühestens in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.

  • Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010

    Andreas Schuster hat noch einmal nachträglich eine 1,4 %ige höhere Besoldung eingefordert, um den Gleichklang zwischen den Beamten und Tarifbeschäftigten herzustellen. In diesem Zusammenhang kritisierte er erneut das Zustandekommen der Steuer-Prognose zur Festlegung des Aufstockungsbetrages 2008 (Weihnachtsgeld).

    Innenminister Schönbohm erwiderte, dass die GdP ihm ihre Argumente bereits mehrfach auf der Straße entgegen gehalten habe. Er stelle jedoch bestimmte Aussagen in Frage.

    Andreas Schuster betonte, dass alle Aussagen auf Flugblättern und Presseerklärungen der GdP im Zusammenhang mit unseren Aktionen in Vorbereitung der letzten Landtagssitzung belegbar sind.

    Ergänzend wies er noch auf das ungerechte Beurteilungssystem und die katastrophale Beförderungssituation in der Polizei hin.

    Innenminister Schönbohm sieht bezogen auf den Gesetzentwurf keinen Veränderungsbedarf und keine Veränderungsmöglichkeit.

    Das Beurteilungssystem wird z. Z. „Evaluiert“. Bei Beförderungen sieht auch Innenminister Schönbohm Handlungsbedarf.

    GdP-Lösung: Regelbeförderungen!!!

  • Novellierung der Einstufungsverordnung

    Unter dieser Überschrift beabsichtigt die Landesregierung, alle kommunalen Wahlbeamten um eine Besoldungsgruppe höher einzugruppieren. Dieses würde sich die GdP auch für die Polizei wünschen, dass kollektiv alle Beamten in der Polizei befördert werden.

    Das Innenministerium begründete diese kollektive Beförderung damit, dass sich die kommunalen Wahlbeamten im Bundesvergleich am unteren Ende befinden.

    Komisch, dass dieses Argument bei der Polizei keine Berücksichtigung findet. Aber kommunale Wahlbeamte sind eben Parteivertreter und Polizisten „nur“ Staatsdiener.

    PS: Durch die Kollektivbeförderung verzichtet das Land auf die Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung für kommunale Wahlbeamte (kein Kommentar).

  • Stand der Errichtung des Brandenburgischen IT-Dienstleisters

    Endlich ein Punkt, wo es weitesgehende Übereinstimmung zwischen GdP und Innenministerium gibt. Andreas Schuster stellte nochmals die Auffassung der GdP dar, dass alle IT-Dienstleistungen, die einen unmittelbaren polizeilichen Bezug haben, auch bei der Polizei und damit beim ZDPol verbleiben müssen. So genannte Synergieeffekte können unabhängig davon in bestimmten Querschnittsaufgaben über einen zentralen IT-Dienstleister realisiert werden.
    Einen stabilen eigenen IT-Bereich zu haben, ist nach Auffassung der GdP allein schon deshalb erforderlich, da die Polizei 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr unter allen Bedingungen die Innere Sicherheit gewährleisten muss. Diese Auffassung wurde von Innenminister Schönbohm unterstützt.

  • FAM

    Bedingt durch den immensen Stellenabbau von 1.766 Stellen in 10 Jahren kann insbesondere in kleineren Wachen weder der Kollege selbst, noch der Wachenleiter flexibel reagieren. In vielen Bereichen wird nur noch mit der Mindeststärke und teilweise darunter gefahren. Auf Grund des Personalabbaus verliert FAM immer mehr an Akzeptanz bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Wir haben mit Nachdruck nochmals unsere Forderung zur Neuregelung der Anrechnung der Arbeitszeit im Krankheits- und Urlaubsfall angemahnt. Innenminister Schönbohm hat eine Klärung, auch in einem Gespräch mit Herrn Hohnen und Herrn Storbeck, zugesagt.

    Da dieses das letzte offizielle Spitzengespräch für Innenminister Schönbohm war, bedankte er sich für die konstruktive, teilweise auch kontroverse Zusammenarbeit. Er hob insbesondere den Solidarpakt hervor, den die Landesregierung mit den Gewerkschaften geschlossen hatte, um betriebsbedingte Kündigungen zu verhindern. Immerhin konnte dadurch das Land 300 Mio. € einsparen. Er sagte, dass er sich einen solchen Vertrag in einem anderen Bundesland nicht hätte vorstellen können.

    Schade nur, dass die Landesregierung dieses bereits bei der Erarbeitung des Besoldungsgesetzes 2009 wieder vergessen hatte.


    Euer GdP-Team
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