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Auswirkungen des neuen Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TVöD) auch auf Beschäftigte des Landes Brandenburg

Familien-/Ortszuschlag beantragen!

Potsdam.

Die Regelungen des TVöD sehen zukünftig keine familienbezogenen Zuschläge mehr vor - Auswirkungen auf die Beschäftigten im öffentlichen (Landes-)Dienst in Brandenburg...

Am 01.10.2005 trat der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Kraft. Er gilt auf Grund der sturen Verweigerungshaltung der Bundesländer nur für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Er kann aber auch Auswirkungen auf Beschäftigte unseres Landes haben.

Ihr Anspruch bleibt weiterhin nach § 40 Abs. 4 und 6 Bundesbesoldungsgesetz bzw. § 29 Nr. 5 BAT bestehen; nunmehr jedoch in voller Höhe!

Dies gilt somit sowohl für Beamte als auch für Angestellte und Arbeiter des Landes.

Beispiel: Ehefrau, Polizeibeamtin bei der Polizei Brandenburg, Ehemann Angestellter beim Bund oder der Kommune. Durch den Wegfall der Zuschläge des Ehemannes hat die Ehefrau Anspruch auf die volle Höhe der familienbezogenen Zuschläge.

Die ZBB wird voraussichtlich nicht automatisch auf die veränderte Rechtslage reagieren und diese bei der Zahlung berücksichtigen.

Um die Rechtsansprüche zu sichern, empfehlen wir, die ungekürzte Zahlung der familienbezogenen Zuschläge bei der ZBB zu beantragen.

Muster Antrag Ortszuschlag und Muster für Beamte Familienzuschlag



Weitere Infos zu den Tarifverhandlungen klick hier

Euer GdP-Team
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