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TV-Länder kann zum 1. November 2006 in Kraft treten

Tarifinformation

Potsdam.

Unter Beteiligung der GdP wurde in der Sitzung der ver.di-Bundestarifkommission am 26. Oktober 2006 in Kassel mit großer Mehrheit der TVÜ-Länder, der TV-Länder und der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung beschlossen.

Der neue Tarifvertrag Länder enthält im Wesentlichen die Regelungen aus dem für Bund und VKA geltenden TVöD. Im TV-L konnten darüber hinaus folgende Verbesserungen
erzielt werden:
  • Schadenshaftung: Haftung der Beschäftigten analog Beamtenrecht
  • Rückfallklausel, falls Verhandlungen über neue Entgeltordnung nicht zu einem Ergebnis führen
  • Elternzeit ohne Begrenzung
  • Zusatzurlaub nach beamtenrechtlichen Bestimmungen

TVÜ-Länder
  • Einbeziehung des Verheirateten-Ortszuschlagsanteils, den der Ehepartner wegen Teilzeitbeschäftigung nicht mehr erhält, in das Vergleichsentgelt.

Die Texte der Tarifverträge und die Tabellen stehen unter www.gdp.de (Mitgliederbereich) zur Verfügung .
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