TV-Länder kann zum 1. November 2006 in Kraft treten
Tarifinformation
Der neue Tarifvertrag Länder enthält im Wesentlichen die Regelungen aus dem für Bund und VKA geltenden TVöD. Im TV-L konnten darüber hinaus folgende Verbesserungen
erzielt werden:
TVÜ-Länder
Die Texte der Tarifverträge und die Tabellen stehen unter www.gdp.de (Mitgliederbereich) zur Verfügung .
erzielt werden:
- Schadenshaftung: Haftung der Beschäftigten analog Beamtenrecht
- Rückfallklausel, falls Verhandlungen über neue Entgeltordnung nicht zu einem Ergebnis führen
- Elternzeit ohne Begrenzung
- Zusatzurlaub nach beamtenrechtlichen Bestimmungen
TVÜ-Länder
- Einbeziehung des Verheirateten-Ortszuschlagsanteils, den der Ehepartner wegen Teilzeitbeschäftigung nicht mehr erhält, in das Vergleichsentgelt.
Die Texte der Tarifverträge und die Tabellen stehen unter www.gdp.de (Mitgliederbereich) zur Verfügung .