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Spitzengespräch vom 24.11.2008 gemäß § 72 Landesbeamtengesetz

Information

Potsdam.

An dem Spitzengespräch nahmen die Vorsitzenden der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes des DGB teil. Die GdP war durch den Landesvorsitzenden Andreas Schuster vertreten. Für die Landesregierung waren der Innen- sowie der Finanzminister mit Staatssekretären und Abteilungsleitern zugegen.

Schwerpunkte des Spitzengespräches waren:
  • Dienstrechtsneuordnungsgesetz

    Zu dieser Problematik fand bereits am 03.11.2008 ein Gespräch zwischen den Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften und Vertretern des Innenministeriums unter Leitung des Staatssekretärs Hohnen statt (wir haben über dieses Gespräch berichtet). Im Ergebnis dessen wurde ein entsprechendes Protokoll unterzeichnet. Dieses Protokoll wird den Kreisgruppen zur Verfügung gestellt.

    Entscheidender Punkt ist der dynamische Prozess des Gesetzgebungsverfahrens.

    Klartext: Zunächst wurden die notwendigen landesrechtlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform vorgenommen. Im 2. Schritt soll eine Modernisierung des Berufsbeamtentums unter Einbeziehung der Vorschläge der Gewerkschaften umgesetzt werden.
     
  • Aufstockungsbetrag zum Weihnachtsgeld 2008

    Die GdP kritisierte heftig Finanzminister Speer, der in seiner ihm eigenen Art und Weise in den Medien den Aufstockungsbetrag des Weihnachtsgeldes verkündet hatte. Im wiederholten Fall galt für ihn der Grundsatz: Verordnen statt Verhandeln. Wir haben ihn aufgefordert, detailliert die Berechnungsgrundlagen offen zu legen und zu erläutern.

    Es entstand ein heftiger Disput über die Glaubwürdigkeit von Zahlen und entsprechenden Berechnungsgrundlagen.
     
  • Leistungszulagen und Leistungsprämien

    Durch einen Vertreter des Finanzministeriums wurden die rechtlichen Grundlagen zur Zahlung von Leistungszulagen und –prämien erläutert. Gleichzeitig wurde kritisiert, dass diese Möglichkeit nur in sehr wenigen Ministerien Anwendung findet.

    Die GdP fragte nach, ob für Leistungszulagen und –prämien zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Dieses wurde seitens des Finanzministers verneint.

    Klartext: Wenn Leistungszulagen und –prämien gezahlt werden, geht dies zu Lasten von Beförderungen.

    Landesvorsitzender Andreas Schuster erklärte, dass damit das System von Leistungszulagen und –prämien nicht umsetzbar ist. Da bereits jetzt ein Beförderungsnotstand in der Polizei existiert und mehr als 1800 Kolleginnen und Kollegen noch in den Eingangsämtern sind; davon über 300 Kolleginnen und Kollegen seit mehr als 10 Jahren. Allein diese Zahlen sprechen für sich. Wie sollen dann noch Leistungszulagen und –prämien gezahlt werden?
     
  • Stand Zentraler IT-Dienstleister

    Auf Druck der Gewerkschaften bot die Landesregierung an, in jedem Ministerium im Rahmen der Bildung des Zentralen IT-Dienstleisters die Personalräte in die entsprechenden Projektgruppen einzubeziehen.
     
  • Verwaltungsvorschrift Beurteilungen

    Alle Ministerien haben die Einbeziehung der Tarifbeschäftigten in das Beurteilungssystem abgelehnt! (Entspricht auch der Forderung der GdP.) Die GdP verdeutlichte, dass auch die Beurteilungen für Beamte endlich abgeschafft werden müssten, Voraussetzung ist die Einführung einer so genannten Regelbeförderung. Danach wären Beurteilungen nur noch bei Stellenausschreibungen anlassbezogen notwendig. Dieses wäre sinnvoll im Sinne von Entbürokratisierung und würde gleichzeitig einer zunehmenden Demotivation der Beamten entgegen treten.
     
  • Arbeitszeitverordnung Polizei

    Minister Schönbohm informierte nochmals, dass die für Anfang des nächsten Jahres angestrebte Änderung der Arbeitszeitverordnung Polizei vorerst auf Eis gelegt wurde, bis die Ergebnisse der Umsetzung des Projektes FAM im WWD vorliegen.


    Euer GdP-Team
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