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in Tiptop Schritten auf dem richtigen Weg

Ein Appell für mehr Gerechtigkeit und Transparenz in Brandenburgs Polizeibesoldung

von Anita Kirsten

Als Vorsitzende und als Mitglied der GdP Brandenburg sehe ich mich in einer Gemengelage aus Zuversicht und Ernüchterung. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024 soll die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 (TV-L) auf den Beamtenbereich erfolgen; selbstverständlich unter Beachtung beamtenrechtlicher Besonderheiten.

Das ist zum einen, das besoldungsrechtlich zu beachtende Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen, das bei der Übernahme eines Sockelbetrages entgegenstehen kann und zum Anderen die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung. Letzteres – so die Auffassung der Landesregierung – wird durch das Vorziehen der einzelnen Anpassungsschritte, begleitet von einer deutlichen Anhebung der kindbezogenen Familienzuschläge, umgesetzt.
Wir stehen hier an einem Punkt, der nicht nur die finanzielle Zukunft unserer Beamtinnen und Beamten prägt, sondern auch unser Vertrauen in eine faire und transparente Politik testet.

So haben wir in unserer Stellungnahme zum Gesetzentwurf unser Bedauern darüber ausgedrückt, dass die Gelegenheit eines frühzeitigen Dialogs zwischen den Gewerkschaften und den Verantwortlichen im Finanzministerium vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens nicht wahrgenommen wurde. Ein solcher Austausch hätte nicht nur den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis legen können, sondern auch den Raum für eine produktivere Zusammenarbeit eröffnet.

Der Kern des Gesetzesvorhabens, die Anpassung unserer Bezüge, birgt Licht und Schatten. Die geplante Anhebung um 4,76 Prozent ab Januar 2024 anstelle des Sockelbetrages von 200 € ab November desselben Jahres (so der Tarifabschluss) signalisiert einen Fortschritt. Andererseits offenbart sich hier eine kritische Diskrepanz: Prozentuale Erhöhungen führen dazu, dass in den oberen Besoldungsgruppen die Erhöhungen deutlich spürbarer sind, aber in den niedrigeren Besoldungsgruppen die Erwartungen unserer Kolleginnen und Kollegen auf 200 € (Sockel-) Erhöhung und insgesamt eine Erhöhung um mindestens 340 € nicht in Gänze erfüllt werden. Diese Diskrepanz führt verständlicherweise zu spürbarem Unmut unter euch Kolleginnen und Kollegen.

Besonders kritisch sehe ich die mangelnde Verständlichkeit bei der Darstellung der Verfassungsmäßigkeit unserer Besoldung. Die Regierung muss hier klarer kommunizieren, um Vertrauen und Verständnis zu fördern. Wiederholt wird der Schwerpunkt bei der Ausgestaltung einer verfassungskonformen Besoldung auf den Familienzuschlag gesetzt, der in Brandenburg allein kindbezogen gewährt wird. Beamtenfamilie mit zwei Kindern = Verfassungsmäßigkeit gewahrt. Hier fordern wir deutlich, eine differenzierte Betrachtung, die allen Beamten, mit und ohne Sorgepflichten, gerecht wird. Das Beispiel Sachsens mit einer monatlichen Sonderzahlung zur Sicherstellung der Verfassungskonformität für alle Beamten erscheint hier als vorbildliche Alternative.

Doch es gibt auch positive Aspekte zu vermerken: Die vorgesehene Erhöhung der Stellenzulagen für Polizei, Justiz und Feuerwehr auf 200 € ab dem zweiten Bezugsjahr ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung von täglichen Herausforderungen und Belastungen. Hier ist es unverständlich, dass die Sicherheitszulage, die gleichermaßen eine Stellenzulage ist, von einer Erhöhung unberührt bleibt. Weiterhin bleibt unsere Forderung nach der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Sicherheitszulage unerfüllt – ein Umstand, der nicht hinnehmbar ist. Wir haben die spürbare Erhöhung der Polizeizulage im Rahmen der Attraktivitätsgespräche im Herbst letzten Jahres erreicht.

Die Ungleichbehandlung bei der Sicherheitszulage für die Kolleginnen und Kollegen beim Verfassungsschutz, hier im Besonderen auch die Abstufung zwischen den Besoldungsgruppen, sind ebenfalls Punkte, die adressiert sind und dringenden Handlungsbedarf nach sich ziehen. Die Arbeit ist gleichermaßen anspruchsvoll und risikoreich, unabhängig von der Besoldungsgruppe.

Zuletzt möchte ich die Bedeutung der Teilzeitarbeit hervorheben. Eine Kürzung der Zulagen für Teilzeitbeschäftigte bedeutet eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Unsere besonderen Anforderungen aus dem Polizeivollzugsdienst ändern sich nicht mit der Anzahl der Arbeitsstunden.

Die Fortsetzung der Attraktivätsgespräche, wo es im Besonderen um die Reduzierung von Lebensarbeitszeit definierter Bereiche, um Stundenreduzierung im Schichtdienst, um Zulagen sowie deren Ausgestaltung sowie um monetäre als auch grundsätzliche Rahmenbedingungen in unserem Beruf geht, werden im Frühjahr wieder aufgenommen.

Insgesamt steht der Gesetzentwurf für einen Schritt in die richtige Richtung, doch es bedarf weiterer Verbesserungen, um eine gerechte, transparente und zukunftsorientierte Besoldungspolitik für die Polizei in Brandenburg zu gewährleisten. Wir stehen bereit, unseren Teil dazu beizutragen, und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Denn am Ende des Tages ist es unser gemeinsames Ziel, für Sicherheit und Gerechtigkeit in Brandenburg zu sorgen.

Anita Kirsten

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