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Richter entschieden: Namensschilder sind verfassungskonform

Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück

Am heutigen Tag entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Kennzeichnungspflicht der Polizeibediensteten in Brandenburg. Vorher hatten bereits das Verwaltungsgericht Potsdam und auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klagen von zwei betroffenen Polizeibeamten abgewiesen. Das BVerwG wies die gegen diese Entscheidungen gerichtete Revision zurück.

Unter Abwägung der schutzwürdigen Interessen der Polizeibediensteten und dem Interesse der Öffentlichkeit an einer - auch namentlichen - Identifizierbarkeit im Einsatz tätiger Polizisten entschied das BVerwG, dass die Grundrechte unserer Kolleginnen und Kollegen hinter die Rechte der Allgemeinheit zurücktreten müssen.

2013 wurde im Land Brandenburg das Tragen von Namensschildern und die Nummerierung von Einsatzkräften in geschlossenen Einheiten gesetzlich eingeführt. Dagegen klagten mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei 2 betroffene Polizeibeamten in Musterverfahren stellvertretend für alle Polizeibediensteten des Landes Brandenburg.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:

„Ich bin enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Mit dem Tragen von Namensschildern offenbaren die Polizeibeamten bei einer Amtshandlung auch einer unbeteiligten Öffentlichkeit ihre Namen, die leicht recherchierbar sind und so den Zugang zu rein privaten Daten des Polizisten ermöglichen. Unsere Kolleginnen und Kollegen befürchten - aus Sicht der GdP zu Recht -, dass ihre Privatsphäre und die ihrer Familien verletzt werden können. Wir haben es nun einmal nicht nur mit freundlichen und gewaltfreien Bürgern zu tun. Insbesondere im Streifendienst und Großeinsätzen haben wir es mit einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber der Polizei zu tun; mit links- und rechtsradikalen Gewalttätern, besoffenen Fußballfans, organisierten Autoschieberbanden, Rauschgifthändlern und kriminellen Clans.“

Wir werden nun die Urteilsbegründung abwarten und weitere Schritte prüfen. Mittlerweile hat sich die Ausgangssituation erheblich geändert. Der Datenschutz wurde verschärft. Gewalttaten gegen Polizisten, Mitarbeitern der Ordnungsämter, Rettungskräfte, kommunaler Bediensteter nehmen zu. Die Politik hat mit einer Verschärfung des Strafrechts bereits reagiert.

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die Kennzeichnungspflicht als verfassungskonform eingestuft hat, hat es Mängel in der Umsetzung gerügt. Wir sehen daher dringenden Änderungsbedarf für diese Regelung.

In diesem Zuge werden wir uns dafür einsetzen, dass die neue Landesregierung mindestens die namentliche Kennzeichnungspflicht aufhebt.

Letztendlich ist es eine politische Entscheidung, inwieweit die Landesregierung die schützt, die den Staat schützen.

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