Sachsen: Vereinbarung der Gewerkschaften mit dem sächsischen Finanzminister
Besoldungsnachzahlungen/ -erhöhung
Der sächsische Finanzminister und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verhandelten über Monate hinweg, wie dieses Urteil umgesetzt und die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für die Vergangenheit hergestellt und auch für die Zukunft gewährleistet wird. Letztlich konnte nach zähem Ringen am 23.03.2016 eine Vereinbarung zur Besoldungserhöhung in Sachsen getroffen werden. Diese muss nun noch durch die Landesregierung bestätigt und per Gesetz umgesetzt werden.
Die Vereinbarung sieht für den Zeitraum von 2011 - 2016 folgende jährliche Nachzahlung vor:
2011 | 2,53 % | |
2012 | 0,98 % | |
2013 | 2,16 % | |
2014 | 1,55 % | |
2015 | 1,28 % | |
Januar-Juni 2016 | 2,05 % | |
Alle Informationen der GdP Sachsen zu dieser Vereinbarung
Was bedeutet das nun für Brandenburg?
Berechtigt fragen unserer Kolleginnen und Kollegen, wann und wie eine solche Regelung jetzt auch hier in Brandenburg umgesetzt wird.
Wir haben über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2015 informiert und auch darüber, wie wir hier in Brandenburg vorgehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nicht mit der Brandenburger Besoldung befasst. Daher geht die Brandenburger Landesregierung weiterhin von einer verfassungsmäßigen Besoldung hier im Land aus. Im Rahmen der Landtagsbefassung zum Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 wurde die Frage der Verfassungsmäßigkeit der A-Besoldung diskutiert. Die Landesregierung wurde beauftragt zu prüfen, ob die Brandenburger A-Besoldung unter Beachtung der vom BVerfG aufgestellten Prüfkriterien in den Jahren 2015 und 2016 verfassungsmäßig ist. Der Bericht soll im April 2016 vorgelegt werden.
Wir werden diesen Bericht als Gewerkschaft der Polizei kritisch prüfen. Z.B. werden wir ganz genau bewerten, was in Sachsen anders als in Brandenburg ist.
Wir bleiben bei unserer Forderung, die Besoldung insgesamt im Land Brandenburg zu erhöhen. Die Landesregierung muss hier etwas für ihre Beamtinnen und Beamten tun. Es geht um Anerkennung von Leistungen und Leistungsbereitschaft. Brandenburg befindet sich nicht zuletzt durch die drastischen Besoldungsabkopplungen in Höhe von 1,4 % im Jahr 2008 und 0,95 % aus 2014 auf dem vorletzten Platz im Besoldungsranking der Länder.
Weitere Informationen folgen.
Euer GdP-Team!
Alle Infos der GdP Brandenburg zum Thema Verfassungsmäßigkeit der Besoldung: