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Geplanter Verfassungstreue-Check

Innenminister diskutiert mit Gewerkschaften

Am 03.02.2021 diskutierten Innenminister Stübgen und Staatssekretär Schüler mit Vertretern der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes in einer Videokonferenz die geplante Einführung eines Verfassungstreue-Checks für Beamte. Das entsprechende Eckpunktepapier des Ministeriums liegt bereits vor.

Für die GdP äußerte Andreas Schuster:

Den Verfassungstreuecheck als Regelabfrage sieht die GdP als erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung an. Es stellt sich die Frage, ob die Verhältnismäßigkeit eines solchen Grundrechtseingriffs überhaupt gegeben ist.

Wenn eine Überprüfung festgeschrieben wird, dann muss diese für den gesamten öffentlichen Dienst einschließlich Lehrer, Richter und Staatsanwälte etc. erfolgen. Es darf zu keiner Stigmatisierung der Polizei kommen.

Die GdP könnte sich bei allen Bedenken zur Verhältnismäßigkeit eine Überprüfung der neueingestellten Beamtinnen und Beamten vorstellen, wenn sie alle anderen Einstellungskriterien erfüllt haben.

Eine Überprüfung aller Führungspositionen und Beförderungen ab A 9 aufwärts - wie vorgeschlagen - wird von der GdP rigoros abgelehnt.

Der Innenminister hat die Bedenken der einzelnen Gewerkschaften aufgenommen und eine nochmalige Prüfung zugesagt. Er will noch im Februar eine entsprechende Kabinettsvorlage erarbeiten. Im I. Quartal soll das Gesetzgebungsverfahren beginnen, in das wir uns als GdP weiter einbringen werden.

Aufgrund der zu erwartenden Diskussionen und natürlich auch der rechtlichen Überprüfungen könnte das Gesetz frühestens 2022 – wenn überhaupt – in Kraft treten.

(Tarifbeschäftigte werden nicht überprüft, da es hierzu keine Regelungen im TV-L/TV-öD gibt. Das Beamtenstatusgesetz eröffnet theoretisch die Möglichkeit für eine solche Überprüfung.)
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