Rechtssicherheit herstellen
Personalvertretungsrecht angesichts der aktuellen Situation anpassen
Das Brandenburgische Personalvertretungsgesetz lässt diese alternativen Besprechungsformen für Personalräte jedoch nicht zu. Es schreibt die Durchführung von Sitzungen ausschließlich in Präsenzform unter Teilnahme aller gewählten Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vor.
Die physische Anwesenheit aller Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sowie der Umstand der personellen Überschneidungen in den Personalräten der Dienststellen, dem Gesamt- sowie Polizei-Hauptpersonalrat birgt die Gefahr der Ansteckung in sich. Hinzu kommt, dass die Mitglieder der Personalvertretungen nach den Sitzungen wieder in ihre jeweiligen Dienststellen zurückkehren und Kontakte zum dortigen Personal haben, was die Ausbreitung des Corona-Virus zusätzlich begünstigen kann.
Beratungen als Telefon-oder Videokonferenzen bergen die Gefahr, dass Beschlüsse der Personalräte in zwischen Dienststelle und Personalvertretung strittigen Beteiligungssachverhalten - z.B. sensible Personalentscheidungen - einer späteren Überprüfung in der Einigungsstelle oder durch ein Verwaltungsgericht nicht standhalten. Gerichte prüfen zu allererst, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden.
Es besteht aktuell mit dem Innenministerium Einvernehmen, dass Personalräte Video-und Telefonkonferenzen durchführen können. Doch das ändert nichts an der gesetzlichen Vorgabe und kann im Streitfall zur Nichtigkeit von so gefassten Beschlüssen führen.
Die Gewerkschaft der Polizei wird über den DGB auf eine Änderung des Brandenburgischen Personalvertretungsgesetzes hinwirken, dass in besonderen Ausnahmesituationen (z.B. Pandemien) von der Präsenzpflicht abgewichen werden kann und Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationsformen rechtssicher eröffnet werden.
Die physische Anwesenheit aller Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sowie der Umstand der personellen Überschneidungen in den Personalräten der Dienststellen, dem Gesamt- sowie Polizei-Hauptpersonalrat birgt die Gefahr der Ansteckung in sich. Hinzu kommt, dass die Mitglieder der Personalvertretungen nach den Sitzungen wieder in ihre jeweiligen Dienststellen zurückkehren und Kontakte zum dortigen Personal haben, was die Ausbreitung des Corona-Virus zusätzlich begünstigen kann.
Beratungen als Telefon-oder Videokonferenzen bergen die Gefahr, dass Beschlüsse der Personalräte in zwischen Dienststelle und Personalvertretung strittigen Beteiligungssachverhalten - z.B. sensible Personalentscheidungen - einer späteren Überprüfung in der Einigungsstelle oder durch ein Verwaltungsgericht nicht standhalten. Gerichte prüfen zu allererst, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden.
Es besteht aktuell mit dem Innenministerium Einvernehmen, dass Personalräte Video-und Telefonkonferenzen durchführen können. Doch das ändert nichts an der gesetzlichen Vorgabe und kann im Streitfall zur Nichtigkeit von so gefassten Beschlüssen führen.
Die Gewerkschaft der Polizei wird über den DGB auf eine Änderung des Brandenburgischen Personalvertretungsgesetzes hinwirken, dass in besonderen Ausnahmesituationen (z.B. Pandemien) von der Präsenzpflicht abgewichen werden kann und Möglichkeiten der Nutzung moderner Kommunikationsformen rechtssicher eröffnet werden.