Ausgleichszulage zum Weihnachtsgeld ohne Wenn und Aber gesichert!
Protokollnotiz zum Sozialtarifvertrag umgesetzt
Im Sozialtarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Brandenburg ist vereinbart, dass die Arbeitnehmer/innen „im Falle einer Absenkung der Zuwendung durch Änderung der Zuwendungstarifverträge ohne Kompensation an anderer Stelle während der Laufzeit des Tarifvertrages eine Ausgleichszahlung in Höhe der abgesenkten Beträge“ (Protokollnotiz Nr. 1 zu § 2) erhalten.
In den letzten Wochen hatte es zahlreiche Versuche des Finanzministeriums gegeben, vermeintliche Kompensationen gegenzurechnen.
siehe unsere Info vom 14.09.2006
Seit heute steht fest; weder Einmalzahlungen noch „individuelle Vorteile“ vermindern die Ausgleichszulage! Finanzminister Speer sagte schnellstmögliche Zahlung - spätestens am 30. April 2007 - zu. Der Sozialtarifvertrag betrifft ca. 20.000 Arbeitnehmer/innen im Land Brandenburg.
Die entsprechende Vereinbarung kann im Mitgliederbereich (downloads) herunter geladen werden.
Euer GdP-Team
In den letzten Wochen hatte es zahlreiche Versuche des Finanzministeriums gegeben, vermeintliche Kompensationen gegenzurechnen.
siehe unsere Info vom 14.09.2006
Seit heute steht fest; weder Einmalzahlungen noch „individuelle Vorteile“ vermindern die Ausgleichszulage! Finanzminister Speer sagte schnellstmögliche Zahlung - spätestens am 30. April 2007 - zu. Der Sozialtarifvertrag betrifft ca. 20.000 Arbeitnehmer/innen im Land Brandenburg.
Die entsprechende Vereinbarung kann im Mitgliederbereich (downloads) herunter geladen werden.
Euer GdP-Team