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Strukturreformgesetz und andere bewegende Themen

Spitzengespräch gem. § 72 Landesbeamtengesetz

Potsdam.

Am 2. Juni 2005 fand das regelmäßiges Spitzengespräch gemäß § 72 Abs. 2 Landesbeamtengesetz (LBG) statt. An diesem nahmen u.a. Innenminister Jörg Schönbohm, Staatssekretär Eike Lancelle und für die GdP der Landesbezirksvorsitzende Andreas Schuster teil.

Themen/Ergebnisse:

1. Haltung der Landesregierung zum Entwurf des Strukturreformgesetzes

Schwerpunkt des Gesetzentwurfs von Otto Schilly ist es, die Gehälter der Beamten zu kürzen, um damit die Möglichkeit zu haben, „Leistungselemente“ einzuführen.

Schönbohm (Innenminister):

Das Bundeskabinett kann maximal am 15.06.2005 den Gesetzentwurf behandeln. Ein abschließendes Gesetzgebungsverfahren bis zu ggf. Neuwahlen im September ist nicht mehr möglich.
Daher gibt es im Land Brandenburg vorerst keine weiteren eigenen Überlegungen.

Schuster (GdP):

Es wurde nochmals auf die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Strukturreformgesetz verwiesen und die Frage gestellt, wie ggf. eine andere Bundesregierung zu dem begonnenen Gesetzgebungsverfahren steht?

Schönbohm (Innenminister):

Auch nach Neuwahlen wird es Reformen bei der Besoldung und der Versorgung geben.
Zunächst stehen jedoch die Wahlen ins Haus, dann muss sich die neue Bundesregierung konstituieren.

Klartext: Vor Anfang 2006 wird nichts mehr passieren.

2. Föderalismuskommission

Die Föderalismuskommission kann bis zu Neuwahlen keine abschließenden Ergebnisse auf den Tisch legen. Schönbohm vertritt jedoch die Auffassung, dass auch die neue Bundesregierung sich mit wesentlichen Teilergebnissen der Föderalismuskommission beschäftigt und diese zum Abschluss führt.

3. Position der Landesregierung zur Übernahme des Tarifvertrages für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg

Schuster (GdP):

Die TdL muss erhalten bleiben, und der Tarifvertrag öD soll auch in Brandenburg übernommen werden.

Böhlo (Finanzministerium):

Länderinteressen werden unzureichend berücksichtigt. Eine Nachbesserung ist aus Sicht der Landesregierung in folgenden Punkten notwendig:
  • Öffnung der Arbeitszeit (aber eher ein Westproblem)
  • Öffnungsklausel bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld; (Die Tarifverträge sind gekündigt. Neu eingestellte Arbeiter und Angestellte bekommen weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld – in Niedersachsen mittlerweile 14.000 Arbeitnehmer.)
  • Die Vergütungsgruppe II a BAT (alt) wird im neuen Tarifvertrag zu großzügig behandelt.
  • Nachbesserungen im Klinikbereich notwendig.

Auch das Finanzministerium ist der Auffassung, dass die TdL erhalten werden muss. Und sie (die TdL) steht angeblich geschlossen hinter den Nachbesserungsforderungen.

Schönbohm (Innenminister):

Er muss ständig den so genannten Geberländern erklären, welche Einsparmaßnahmen in den FNL umgesetzt werden.

Schuster (GdP):

Wir haben seit 15 Jahren die 40-Stunden-Arbeitwoche bei gekürztem Gehalt. Wenn man die längere Arbeitszeit gegenrechnet, sind die Unterschiede zwischen Ost und West noch gravierender. Gleichzeitig haben wir mit der Landesregierung einen Solidarpakt abgeschlossen, der deutliche Einschnitte bei Arbeitern, Angestellten und Beamten bedeutet. Die Landesregierung hat einseitig Personalkürzungen beschlossen. Mehr „Vorleistung“ kann nicht erbracht werden.
Die GdP fordert die Beibehaltung der TdL und die Übernahme des neuen Tarifvertrages. Ansonsten würden die Brandenburger Arbeiter und Angestellten gegenüber denen der Kommunen und des Bundes benachteiligt werden. Wir werden dann Tarifverhandlungen (Gehaltserhöhung) fordern.

4. Stand der Überarbeitung des Beurteilungsverfahrens

Breidenbach (Innenministerium):

Eine Arbeitsgruppe von Referenten hat getagt. Jetzt liegt den Abteilungsleitern ein entsprechender Entwurf vor. Die Beurteilungsrichtlinie ist zurzeit ausgesetzt (außer Polizei!). Eine Übergangsregelung wird nicht geschaffen. Zukünftig soll die Beurteilungsstufe 4 neu definiert werden. Die bisherige Praxis, bei den über 50-jährigen auf Beurteilungen zu verzichten, wird verändert. Nunmehr soll ab dem 58. Lebensjahr nicht mehr beurteilt werden.
Die Gewerkschaften werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens noch einbezogen.

5. Beförderungen

Lancelle (Staatssekretär):

Bei Beförderungen muss der Haushalt 2005 und 2006 gemeinsam betrachtet werden. Obwohl der Haushalt im Mai verabschiedet wurde, liegt das Haushaltswirtschaftsrundschreiben noch nicht vor, so dass weder Beförderungen noch Ernennungen derzeit möglich sind.

Schuster (GdP):

Wir fordern Beförderungen zum 01.07.2005 unter besonderer Berücksichtigung der Eingangsämter im mittleren und gehobenen Dienst, eine Budgetverteilung auf die Behörden und Einrichtungen und die sofortige Ernennung der Aufsteiger.

Leistung muss endlich honoriert werden.

Lancelle (Staatssekretär):

Man wird heute noch mit der GdP in erste Gespräche zu den Beförderungen einsteigen und die Forderungen der GdP berücksichtigen. Zwischen 2004 und 2006 wurde im mittleren Dienst kein Beamter im Eingangsamt in den Ruhestand versetzt. Im gleichen Zeitraum waren es im gehobenen Dienst lediglich 11 Kolleginnen und Kollegen.

Schuster (GdP):

Dies sind 11 zuviel. Kein Polizeibeamter hat es nach 40 Jahren Polizeidienst verdient, im Eingangsamt in den Ruhestand versetzt zu werden.

6. Altersteilzeitregelung von Angestellten für Beamte übernehmen

Schuster (GdP):

Wir fordern, dass die Regelung von Mai 2005 für Arbeiter und Angestellte (die 3,6 %ige Rentenminderung wird durch den Arbeitgeber ausgeglichen) auch für die Beamten übernommen werden soll.

Finanzministerium:

Dieses bedarf einer Veränderung des Beamtenversorgungsgesetzes. Das unterliegt noch(!!) dem Bundesrecht. Brandenburg sieht keine Erfolgsaussichten für eine entsprechende Bundesratsinitiative.

7. Laufbahnverordnung der Polizei

Breidenbach (Innenministerium):

Eine entsprechende Ressortabstimmung hat begonnen. Die GdP wurde um Stellungnahme gebeten.

Schuster (GdP):

Wir werden bis Ende dieses Monats nach Abstimmung in unseren Gremien zur beabsichtigten Neufassung der Laufbahnverordnung Polizei Stellung nehmen. Bereits jetzt kritisieren wir die Einführung einer Probezeit nach erfolgreich absolvierten Aufstiegslehrgängen und den Wegfall des Übernahmeanspruches von Auszubildenden. Eine umfangreiche Stellungnahme wird gegenwärtig erarbeitet.

Am Rande des Spitzengespäches wurde ebenfalls diskutiert, dass Anträgen auf Altersteilzeit nicht stattgegeben wird, weil dann die Stellen für die Behörden und Einrichtungen gestrichen werden. Die GdP hat diese Verfahrensweise kritisiert und aufgefordert, dass allen Altersteilzeitanträgen stattgegeben wird. Dies entspricht auch der Zielrichtung des abgeschlossenen Solidarpaktes mit der Landesregierung. Dazu wird es noch klärende Gespräche zur Verfahrenweise im Innenministerium geben.

Wir fordern alle GdP Kolleginnen und Kollegen, deren Altersteilzeitanträge unter dem Vorwand der Stellenstreichung nicht bearbeitet werden, auf, sich sofort an ihre Kreisgruppen zu wenden.

Euer GdP-Team
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