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Informationen zum Solidarpakt Brandenburg

Potsdam.

Am 26.April 2004 fanden Gespräche zwischen Vertretern der Gewerkschaft ver.di und des Brandenburger Finanzministeriums zur Umsetzung des Sozialtarifvertrages Brandenburg statt. Dabei standen u.a. auch Forderungen der GdP auf der Tagesordnung.

Die GdP hat in einem Schreiben an ver.di nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Verfahrensweise- Gespräche mit dem Finanzministerium, ohne die anderen vertragschließenden Gewerkschaften darüber zu informieren- für die GdP nicht zu akzeptieren ist.
Zitat:„Wir werden in unseren Gremien beraten, ob wir künftig eine solche Vorgehensweise tolerieren. Ggf. werden wir Schlussfolgerungen für unsere eigene Arbeit ziehen. Gewerkschaftliche Zusammenarbeit kann keine Einbahnstraße sein. Wir können auch die Interessen unserer Polizeibeschäftigten in Brandenburg ohne ver.di vertreten.“

Unabhängig davon hier erste Ergebnisse:

Pauschalkraftfahrer
Pauschalkraftfahrer erhalten weitere freie Tage pro Jahr
Pauschalgruppe I 1 Tag
Pauschalgruppe II 2 Tage
Pauschalgruppe III 3 Tage
Pauschalgruppe IV 4 Tage
Ständige persönliche Fahrer 5 Tage
- rückwirkend zum 1. Februar 2004.

Hausmeister
Hausmeister nach der Sonderregelung SR 2r (Arbeitszeit 50,5 Stunden wöchentlich) erhalten zusätzlich 2 Ausgleichstage pro Jahr, rückwirkend zum 01. Februar 2004

Gewährung von Ausgleichstagen im Vorgriff
Ausgleichstage können im Vorgriff genommen werden, „wenn dies den dienstlichen Belangen förderlich ist“. Es besteht Einvernehmen, dass die Ausgleichstage auch genommen werden können, wenn sie noch nicht „erarbeitet“ sind.

Für die Kolleginnen und Kollegen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes konnten Regelungen gefunden werden, die nicht zur Kürzung der Gefahrenzulage führen.
Kolleginnen und Kollegen, die zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, werden nicht mehr benachteiligt.

Euer GdP- Team
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