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Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer - Auswirkungen auf den Beamtenbereich

Antwort des Innenministers

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei forderte die 1 : 1 Übernahme der Regelung für unsere Tarifbeschäftigten, nach der bereits für 2011 und 2012 die Differenz zwischen dem bisherigen Urlaubsanspruch und 30 Tagen lt. Urteil Bundesarbeitsgericht in Anspruch genommen werden kann.

Siehe unsere Info vom 02.08.2012

Innenminister Dietmar Woidke hat nunmehr mit Schreiben vom 27.08.2012 geantwortet.

Er stellt eine analoge Regelung für die Beamten in Aussicht. Eine Entscheidung soll aber erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen für die Länder Anfang 2013 getroffen werden. Ein Eilbedürfnis gebe es dabei nicht, da gemäß EUrlDbV nicht genommene Urlaubstage (ab dem 21. Tag) nicht verfallen, sondern angespart werden.

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich daraufhin erneut an den Innenminister gewandt und ihn zur Herstellung des Gleichklangs mit unseren Tarifbeschäftigten gebeten. Für diese wurde mit Rundschreiben/ Erlass vom 24. Juli 2012 angewiesen, Anträgen auf Neufestsetzung und Gewährung des evtl. zustehenden Mehrurlaubs bereits jetzt zu entsprechen. Dieses soll - unabhängig von der Ansparmöglichkeit - auch für die Beamten möglich sein.

Wir bleiben am Ball!

Euer GdP-Team
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