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GdP lehnt „Beförderungsbewerbungen“ ab!

Information

Potsdam.

Zukünftig sollen Beförderungen im Polizeibereich durch die „zuständigen Stellen“ ausgeschrieben werden.

Die Ausschreibung soll im Intranet erfolgen. Die Dienststellen sollen dafür Sorge tragen, dass sämtliche Bedienstete der Polizei von der Ausschreibung rechtzeitig Kenntnis erhalten.
    Anmerkung: Die Ausschreibung im Intranet wird wohl noch funktionieren. Die Information sämtlicher Bediensteter (Krank, Urlaub, Umsetzung, Auslandseinsatz) ist eher fraglich.

Jeder, der die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt, kann sich dafür bewerben. Die jeweilige aktuelle Anlassbeurteilung ist Grundlage für die Beförderungsauswahl.

So weit – so schlecht!

Wenn genügend Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden, könnte man theoretisch diesem Verfahren zustimmen. Die Realität ist jedoch eine andere. Und so wird es wie bisher dazu kommen, dass nach Gaußscher-Normalverteilungskurve, nach Nase und am wenigstens nach Leistung befördert wird.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Einführung einer Regelbeförderung!

Nach einer bestimmten Anzahl von Jahren (z. B. 7) kann jede Kollegin/ jeder Kollege befördert werden. Um das Leistungsprinzip, das beamtenrechtlich gefordert wird, umzusetzen, könnten wir uns sehr gut vorstellen, dass Kolleginnen und Kollegen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, 2 Jahre eher, und bei unterdurchschnittlichen Leistungen 2 Jahre später befördert werden.

Wichtig: Jeder hat einen Anspruch auf Beförderung!

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:
    Es ist ein Unding und gehört endgültig in die Mülltonne der Geschichte, dass Kolleginnen und Kollegen im ersten Beförderungsamt oder gar im Eingangsamt pensioniert werden. So schlecht kann keiner sein! Es stehen nur nicht die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Polizei ist ein Beförderungsberuf, der in vielen Bundesländern bereits im gehobenen Dienst beginnt. Auch die Leistungen müssen anerkannt werden, die (lediglich) den Anforderungen des Dienstherrn entsprechen.“

Ein Systemwechsel ist längst überfällig. Weg von der Haushaltsbeförderung - hin zur Regelbeförderung!

Euer GdP-Team
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