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Kürzung des Erholungsurlaubsanspruchs für Wechselschichtdienstleistende vom Tisch!!

Dienstvereinbarung zur Einführung FAM

Potsdam.

Auf Initiative der GdP wurde eine Dienstvereinbarung zwischen dem Innenministerium und dem Polizei-Hauptpersonalrat über die Einführung des FAM abgeschlossen...

In der Polizei des Landes Brandenburg soll ein „flexibles belastungsbezogenes Arbeitszeitmodell (FAM)“ eingeführt werden.

Das ist der durch die Politik vorgegebene Fakt.

Ziel der Gewerkschaft der Polizei ist es durchzusetzen, dass dabei die berechtigten Ansprüche und Forderungen der Betroffenen berücksichtigt werden. Auf Initiative der GdP wurde eine Dienstvereinbarung zwischen dem Innenministerium und dem Polizei-Hauptpersonalrat über eben diese Einführung des FAM abgeschlossen.

Zitat aus der Fortschreibung der Ausnahmegenehmigung nach § 18 AZV Pol (für Pilotprojekte):

„Der Urlaubsanspruch (i.S.d. § 3 EUrlV Bbg…), …, ergibt sich somit aus dem Wachsen des Jahresarbeitszeitkontos. Es muss daher weder der Urlaubsanspruch erhöht noch vermindert werden.“

Dieses gilt auch nach Beendigung der Testphase.

Eine seit langem erhobene Forderung der GdP, dass unseren Kolleginnen und Kollegen im WWD der Erholungsurlaubsanspruch nicht gekürzt wird, steht mit Einführung des FAM vor der Umsetzung.

Mit Sicherheit am Ball – GdP!

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