Problem Einstellungshöchstaltersgrenzen
Im Jahr 2015 wurden diese Ausnahmegenehmigungen seitens des Finanzministeriums nicht gegeben!
Das Beamtenrecht unterliegt jedoch immer wieder Veränderungen. Oft sind es Gerichte, die solche Veränderungen einfordern. So auch in der Frage der Einstellungshöchstaltersgrenzen. Diese entsprechen im Land Brandenburg immer noch dem Stand von 2006. Mittlerweile hat bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Einstellungshöchstaltersgrenzen z.T. nicht mit europäischem Recht vereinbar sind.
Einige Bewerber des Jahres 2015, die trotz erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens wegen der fehlenden Ausnahmegenehmigung nicht eingestellt werden konnten, haben sich per verwaltungsgerichtlichem Eilverfahren diese Einstellung erkämpft.
Für Fragen wendet euch an uns Kontakt
Das Beamtenrecht unterliegt jedoch immer wieder Veränderungen. Oft sind es Gerichte, die solche Veränderungen einfordern. So auch in der Frage der Einstellungshöchstaltersgrenzen. Diese entsprechen im Land Brandenburg immer noch dem Stand von 2006. Mittlerweile hat bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Einstellungshöchstaltersgrenzen z.T. nicht mit europäischem Recht vereinbar sind.
Einige Bewerber des Jahres 2015, die trotz erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens wegen der fehlenden Ausnahmegenehmigung nicht eingestellt werden konnten, haben sich per verwaltungsgerichtlichem Eilverfahren diese Einstellung erkämpft.
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