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Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten des Landes Brandenburg

Der falsche Weg

Potsdam.

Die Brandenburger Landesregierung plant die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg. Bisher plante die Landesregierung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei den Beamtinnen und Beamten 10 Jahre eher umzusetzen, als im Rentenbereich. Im Ergebnis von Gesprächen/Verhandlungen mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes ist es nunmehr Ziel, den Gleichklang mit dem Rentenrecht herzustellen.

So weit, so schlecht!

Die Gewerkschaft der Polizei lehnt eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit, sowohl im Renten- wie im Beamtenbereich ab. Sie ist nichts anderes, als eine Renten- bzw. Pensionskürzung.
SPD und Linke lehnen dieses ebenfalls in ihren Parteien ab. Im politischen Alltag aber setzen sie es um. Dadurch erhöht sich nicht zwingend die Glaubwürdigkeit von Politik.

Besonders schwierig und zugleich problematisch gestaltet sich dieses Vorhaben in der Brandenburger Polizei. Der hohe Altersdurchschnitt von mehr als 45 Jahren im Polizeivollzug und die ständig steigende Arbeitsbelastung durch einen politisch verordneten Stellenabbau hinterlassen bereits jetzt deutlich ihre Spuren. So sind im Zeitraum 2007 bis 2011 254 Vollzugsbeamte bereits vor dem 60. Lebensjahr ausgeschieden (davon 150 wegen Polizeidienstunfähigkeit). Weitere 473 Kolleginnen und Kollegen sind im gleichen Zeitraum nur noch eingeschränkt polizeidienstfähig und 105 Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Polizeivollzuges erreichten ebenfalls nicht ihre allgemeine Altersgrenze. Verschärft wird diese Problematik, dass der Krankenstand der Brandenburger Polizei exorbitant hoch ist. Waren es noch 2007 28 Kalendertage je Vollzugsbeamtem, so sind es in 2011 bereits durchschnittlich 32,8 Kalendertage.

Untersuchungen im Bundesland Rheinland-Pfalz, wo die Lebensarbeitszeit bereits verlängert wurde, bestätigen die Befürchtungen der GdP. Ein Anstieg der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen, steigende Krankheitstage, höhere Belastung der jüngeren Kolleginnen und Kollegen bei gleichzeitiger Perspektivlosigkeit sind die Folgen.


Andreas Schuster, Landesvorsitzender der GdP:
    „Wir haben der Landesregierung ein Paket vorgeschlagen, das den vorgenannten Gegebenheiten Rechnung trägt, den Beschäftigten Perspektiven eröffnet und dem Dienstherrn eine höhere Planungssicherheit gibt. Wir sind für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit unter den Voraussetzungen gesundheitliche Eignung und dienstlichem Interesse. Gleichzeitig sollen Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen sowie Maßnahmen für ein altersgerechtes Arbeiten die Verlängerung der Lebensarbeitszeit flankieren. Die Flexibilisierung der Wochenarbeitszeit wird seit Jahren erfolgreich praktiziert. Das sollte doch auch im Bereich der Lebensarbeitszeit umsetzbar sein. Übrigens, dieses Modell gilt nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern auch für Tarifbeschäftigte. Von all dem können sowohl Landesregierung als auch die Kolleginnen und Kollegen selbst profitieren.“

Weiterhin verkennt die Landesregierung bisher, dass ihr Vorhaben zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit deutliche Mehrkosten bei den zukünftigen Versorgungsausgaben zur Folge hat. Kein Brandenburger Polizeibeamter, im Gegensatz zu unseren Kollegen in den Altbundesländern, wird bis 2032 seine Höchstpension erreichen. Als Berechnungsgrundlage für den Pensionsanspruch werden lediglich die Beamtenjahre nach der Wende hinzugezogen. Mit jedem Jahr verlängerter Lebensarbeitszeit erhöht sich der Pensionsanspruch. Das bedeutet zukünftige Mehrkosten von 2-stelligen Millionenbeträgen; jährlich zusätzlich für das Land Brandenburg. Dieses scheint unserer Landesregierung noch gar nicht aufgefallen zu sein.


Euer GdP-Team

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