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Eckpunktepapier zur Novellierung des Landesbeamtengesetzes

Verlängerung der Lebensarbeitszeit

Potsdam.
Es ist höchst inoffiziell, geheim und vertraulich zu behandeln. Im öffentlichen Dienst in Brandenburg kursiert seit Tagen ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Landesbeamtengesetzes.

Gerade, weil es inoffiziell, geheim und vertraulich ist, hat es bereits mindestens jeder Zweite und diskutiert darüber.

Was besagt dieses Eckpunktepapier?

Reizthema ist die bereits 2006 durch die Landesregierung auf die Tagesordnung gesetzte geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Beamten. So soll die Pensionsaltersgrenze schrittweise bis 2019 auf 67 Jahre angehoben werden.

Auch die besondere Altersgrenze im Polizeivollzugsdienst soll von 60 auf 67 Jahre angehoben und damit faktisch abgeschafft werden. Sie soll es nur noch für Kolleginnen und Kollegen des Wechselschichtdienstes bzw. einer Tätigkeit im SEK/MEK geben (62 Jahre).

Und wer dann immer noch nicht kaputt ist, darf auf freiwilliger Basis bis auf 70 Jahre verlängern.

Die Gewerkschaft der Polizei lehnt diese Vorstellungen der Brandenburger Landesregierung strikt ab!!!

Wir haben Innen- und Finanzminister mehrfach unsere Vorschläge zu einer freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit unterbreitet:
  • Antragstellung durch die Kolleginnen und Kollegen selbst
  • Gesundheitliche Eignung muss gegeben sein
  • Es muss dienstliches Interesse bestehen

Diese freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit wollen wir verbinden mit der gleichzeitigen (Wieder-)Einführung von Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen, wie sie bis 2009 galten.

Wir haben der Landesregierung sogar angeboten, ein Verhandlungsergebnis zu erreichen, dass für die Landesregierung kostenneutral ist.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:
    „Was will diese Landesregierung mehr als unseren Vorschlag? Sie muss nicht zusätzliches Geld ausgeben und hat gleichzeitig motivierte Kolleginnen und Kollegen. Unsere Kolleginnen und Kollegen können weitgehend selbst über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Beendigung ihres Arbeitslebens entscheiden.“

Wir haben den Ministerpräsidenten eindringlich gebeten, vor Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens mit uns über unsere Vorschläge zu verhandeln.

Sollte die Landesregierung versuchen, ihre Vorstellungen lt. kursierendem Eckpunktepapier umzusetzen, wird das den massiven Widerstand der GdP hervorrufen. Wir werden für unsere Forderungen kämpfen!

Euer GdP-Team!

Das Flugblatt kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden
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