Innenminister Woidke und der Koalitionsvertrag
Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeivollzugsbeamten
„Die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte wird von 2010 bis 2019 schrittweise an die allgemeine Altersgrenze angepasst, die besondere Altersgrenze wird für Beamte des Polizeidienstes mit mindestens 20-jährigem Wechselschichtdienst schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt. Auf Antrag der Beamtinnen und Beamten und bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Interesses kann die allgemeine und die besondere Altersgrenze hinaus geschoben werden“
Danach interpretiert die Gewerkschaft der Polizei den Text so:
Die allgemeine Altersgrenze wird auf 67 erhöht. Für Beamte des Polizeidienstes mit mindestens 20-jährigem Wechselschichtdienst wird die besondere Altersgrenze (60 Jahre) schrittweise auf 62 Jahre festgesetzt. D. h. für alle anderen Polizeibeamten, die bisher der besonderen Altersgrenze unterliegen, bleibt es bei 60 Jahren!!!!! Weil: der allgemeinen Altersgrenze unterliegen sie ja nicht.
Was ist hier nun in Stein gemeißelt?
- Von 2019 wurde richtiger Weise auf 2029 verlängert
- Feuerwehr und Justiz wurden ergänzt
- WWD wurde auf SEK/MEK, Personenschutz erweitert
"Es wird natürlich Sonderregelungen geben wie bisher. So können Polizeivollzugsbeamte fünf Jahre früher in Pension gehen. Daran soll sich auch nichts ändern. Die Pensionsgrenze soll dann allerdings nicht mehr bei 60 Jahren, sondern bei 62 Jahren liegen."
Herr Woidke, Sie haben Interpretationsspielräume! Nutzen Sie diese FÜR und nicht GEGEN Ihre Polizei!
Wir machen mobil!
Euer GdP-Team