Reform des Beamtenrechts/ Föderalismuskommission
Aktueller Stand
In Sachen Dienstrechtsreform bleibt abzuwarten, wie die "Föderalismuskommission" (Vereinbarung der Regierung und CDU/CSU) voranschreitet. Egal wie die Entscheidung ausfällt, der jetzige Entwurf enthält weitestgehende Spielräume für die Länder.
Am Montag hatten der Bundesvorsitzende der GdP zusammen mit Bernhard Witthaut (stellv.BV) ein Gespräch mit dem Innen-Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zum Thema "Dienstrechtsreform"; der zuständige Abteilungsleiter des BMI Werner Müller (ehemals Staatssekretär in Brandenburg) war ebenfalls dabei.
Nach bisherigem Sachstand soll der Gesetzentwurf am 25. Mai in das Kabinett; dann vor der Sommerpause in den Bundesrat. So dass er danach Ende 2005 im Bundestag verabschiedet werden könnte. Anfang 2006 könnte das Gesetz in Kraft treten; die sog. "Leistungsbezahlung" am 1.10.2007. Ab 53 Jahren sollen sich danach die Kolleginnen und Kollegen entscheiden können, ob sie nach dem alten oder neuen System bezahlt werden wollen.
Soweit der aktuelle Sachstand. Wir werden weiterhin berichten.
Euer GdP-Team
Am Montag hatten der Bundesvorsitzende der GdP zusammen mit Bernhard Witthaut (stellv.BV) ein Gespräch mit dem Innen-Staatssekretär Fritz Rudolf Körper zum Thema "Dienstrechtsreform"; der zuständige Abteilungsleiter des BMI Werner Müller (ehemals Staatssekretär in Brandenburg) war ebenfalls dabei.
- Der Gesetzentwurf für die Laufbahnfragen soll eine sog. Experimentierklausel enthalten, die nach 5 Jahren evaluiert werden soll.
- Eine bundeseinheitliche Funktionsbeschreibung ist nicht vorgesehen. Funktionszuordnungen in den einzelnen Ländern haben somit Bestand.
- Die Zulagen bleiben auf Bundesebene geregelt.
- Die Leistungsbezahlung soll durch ein bundeseinheitliches Gesetz geregelt werden. Die Länder regeln die Durchführung durch Verordnungen.
- Das Personalvertretungsgesetz soll nicht geändert werden. Die Personalräte werden also beteiligt werden. Das ist wichtig insbesondere in der Frage, wer bekommt mehr, wer weniger, ob überhaupt Differenzierung....
Nach bisherigem Sachstand soll der Gesetzentwurf am 25. Mai in das Kabinett; dann vor der Sommerpause in den Bundesrat. So dass er danach Ende 2005 im Bundestag verabschiedet werden könnte. Anfang 2006 könnte das Gesetz in Kraft treten; die sog. "Leistungsbezahlung" am 1.10.2007. Ab 53 Jahren sollen sich danach die Kolleginnen und Kollegen entscheiden können, ob sie nach dem alten oder neuen System bezahlt werden wollen.
Soweit der aktuelle Sachstand. Wir werden weiterhin berichten.
Euer GdP-Team