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(Nicht)Ernennung unserer Kolleginnen und Kollegen des Aufstiegslehrganges 2014/2015

schlimm, peinlich

Oranienburg.

Am 31. März 2015 wurden die Absolventen der Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst verabschiedet und zu Polizeimeistern ernannt. Für die ebenfalls an diesem Tag zu verabschiedenden Teilnehmer des Aufstiegslehrganges vom mittleren zum gehobenen Dienst blieb es bei einer Gratulation zur bestandenen Prüfung. Eine Ernennung/ Beförderung in das Eingangsamt des gehobenen Dienstes erfolgte nicht.


Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie wurden die Auszubildenden des m. D., die die Prüfung bestanden hatten, zu Polizeimeistern/ Polizeimeisterinnen ernannt. Herzlichen Glückwunsch auch durch unsere/eure Gewerkschaft der Polizei. 2 1/2 Jahre harte Arbeit und viel Fleiß haben sich gelohnt. Ein Auszubildender hatte in seiner Rede sehr eindrucksvoll und bildhaft die letzten 2 1/2 Jahre beschrieben.

Die Anerkennung für ihr Studium und ihren Fleiß erfolgte in Form der Ernennung.

Ebenfalls in dieser Zeremonie wurden die Teilnehmer/innen des Aufstiegslehrgangs zur bestandenen Prüfung beglückwünscht. Gratulation für eine klasse Leistung! Und dennoch keine strahlenden Gesichter...

Ihnen blieb auf Grund von Haushaltszwängen die Ernennung/Beförderung versagt. Im Rahmen der "vorläufigen Haushaltsführung" waren dem Innenminister die Hände gebunden. In einem Schreiben an die Gewerkschaft der Polizei, die sich bis zum 31.03.2015 vehement für eine Lösung einsetzte, bedauerte er dies ausdrücklich. Er will sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, dass solche Situationen in Zukunft vermieden werden können. Auch sagte er zu, dass sobald die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ernennung/ Beförderung vorliegen (Verabschiedung des Haushalts) die Ernennung/ Beförderung rückwirkend zum 1. des Monats erfolgt, so dass allen die ggf. höheren Bezüge für den vollen Monat zustehen.

Ein fader Beigeschmack bleibt!

Unseren Kolleginnen und Kollegen, die - obwohl sie über viele Jahre nicht mehr auf einer Schulbank gesessen haben - sich den Anforderungen eines Aufstiegslehrganges stellten und ihn letztlich erfolgreich absolvierten, wird eine Anerkennung der erbrachten Leistung verwehrt.
Die Gewerkschaft der Polizei ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber Möglichkeiten schaffen bzw. finden muss, unmittelbar erbrachte Leistungen auch im beamtenrechtlichen Bereich anzuerkennen; auch wenn es gerade eine nur vorläufige Haushaltsführung gibt. Wir hatten uns bereits in der Vergangenheit immer wieder für eine solche gesetzliche Möglichkeit eingesetzt und hoffen nun, dass diese nun mit Unterstützung des Innenministers endlich geschaffen wird.

Wir hoffen, dass ein solch peinlicher Vorgang endgültig der Vergangenheit angehört.

Euer GdP Team

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