Zuschuss gemäß § 4 der 2.BesÜV bei mindestens hälftiger Ausbildung im ehemaligen Bundesgebiet
Führung von Musterverfahren vereinbart
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.Juni 2006 AZ: 2 C 14.05 (kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden), riefen wir im Oktober 2006 alle Kolleginnen und Kollegen, die mindestens die Hälfte ihrer Ausbildung im damaligen Westen absolvierten (z.B. 1 Jahres-Lehrgang in Wuppertal), auf, per Antrag (ebenfalls im Mitgliederbereich) ihre Ansprüche auf Zahlung und Nachzahlung des Zuschusses gemäß § 4 der 2.BesÜV geltend zu machen.