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Jahresendprämien, Verpflegungsgeld, Wohnungsgeld evtl. rentenfähig

Urteil des Bundessozialgerichts AZ: B 4 RS 4/06

Potsdam.

Das Bundessozialgericht entschied am 23.08.2007, dass z.B. Jahresendprämien, die in der ehemaligen DDR z.B. in der Volkspolizei gezahlt wurden, bei der Berechnung des Rentenanspruches Berücksichtigung finden müssen

Aus dem Bereich der Zollverwaltung wurde publiziert, dass das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) über die Berücksichtigung der Jahresendprämien (aus Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR) hinaus bei der Berechnung des Rentenanspruches auch in der Frage Verpflegungs- und Wohngeld sowie Prämienzahlungen (z.B. DVP-Angehörige) greift.

Das Urteil des BSG steht im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Die Versorgungsstelle prüft bei entsprechenden Anträgen (Muster im Mitgliederbereich und bei den Kreisgruppen) anhand der Personalakten die Anspruchsvoraussetzungen und wird ggf. neu bescheiden.

Jeder ehemalige VP-Beschäftigte könnte theoretisch Ansprüche ableiten. Es steht jedem Betroffenen frei, dieses zu prüfen und Anträge zur Abänderung des Regelbescheides zu stellen.

Zu beachten ist jedoch: Soweit für die einzelnen Jahre durch das damals erzielte Jahreseinkommen die rentenrechtlich relevanten Beitragsbemessungsgrenzen überschritten sind, ist eine Berücksichtigung gänzlich ausgeschlossen.

Ausführliche Informationen folgen in der April-Ausgabe der Deutschen Polizei (steht ab Mitte März bereits online zur Verfügung)

Euer GdP-Team
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