Anrechnung der Ruhepausen für Tarifbeschäftigte
Initiative der GdP erfolgreich
inwieweit die Regelungen für die Anrechnung von Ruhepausen für die Tarifbeschäftigten bei den TEHu, BFHu, UE sowie EUSTOS Anwendung findet. Hierzu hatten wir um Klarstellung gebeten. Die Direktion hat nun darauf hingewiesen, dass die Dienstvereinbarung für die Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit auch für die Tarifbeschäftigten dieser Einsatz- und Organisationseinheiten gilt.