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Aufruf zum Aufstiegsverfahren gem. § 15 BPolLV für das Jahr 2023

Fuldatal.

Seit ein paar Tagen ist der Aufruf in den Abteilungen bekannt gegeben. Wegen der Reduzierung der Aufstiegsmöglichkeiten im Jahr 2022 und der Entscheidung im April 2022 bestehen nun Unsicherheiten hinsichtlich der Frage: „Muss ich mich für das Jahr 2023 nochmal bewerben?“ Nach Rücksprache mit dem Personalbereich empfehlen wir auf jeden Fall eine Bewerbung für den Aufruf für das Jahr 2023. Damit habt ihr die Sicherheit einer Berücksichtigung für den Fall der Nichtauswahl für 2022.

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