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Befristete Arbeitsverhältnisse

TARIFNEWS

Fuldatal.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge auf eine maximale Gesamtdauer von 5 Jahren abgeschlossen werden dürfen und ebenso bewährte wie geschätzte Kolleginnen und Kollegen nach Ablauf dieser Frist nicht weiterbeschäftigt werden dürfen. Das ist nicht richtig! Weder die Regelungen

des Teilzeit- und Befristungsgesetz, noch die Vorgaben des TVöD enthalten eine solche Vorgabe.

Unser Tipp: Das ist bei Euch der Fall? Dann wendet Euch bitte an Eure örtlichen Personalräte!

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