GdP Vertreter im Migrationseinsatz
Im gemeinsamen Gespräch mit der Leitung der Direktion wurde u.a. auch dieses Problem angesprochen. Hierzu wurde nochmals klargestellt, dass alle geleisteten Zeiten nachzuweisen, aber auch 1 : 1 abzurechnen sind. Niemand soll auf tatsächlich erbrachte Stunden verzichten müssen und somit in seiner Freizeit Dienst verrichten. Die Obergrenze von 13 Stunden ist kein Dogma!
Ebenso ist die Einsatzabrechnung nach § 88 BBG kritisch zu betrachten. Wir sind der Auffassung, dass bei einer Abrechnung gem. § 11 BPolBG unsere Einsatzkräfte jederzeit für weitergehende Aufträge schnell zur Verfügung stünden, um die BPOLIen zu unterstützen. Dieser Möglichkeit beraubt man sich aber, da eine Anordnung von Bereitschaft wegfällt. Dadurch ist die schnelle Verfügbarkeit unserer Einheiten nicht mehr möglich. Ziel muss es weiterhin sein, ein verlässlicher Partner im Sicherheitsgefüge der Bundespolizei zu sein. Dieser Ansatz ist natürlich auch bei mehrtägigen Einsätzen der Direktion BP zur Unterstützung der Flächendirektionen und der Länder anzuführen.