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Im Dienst / Einsatz verletzt? Was ist zu tun?

Fuldatal.

Die neuen, teils alten Regelungen der Dienstunfallfürsorge sorgen bei den Betroffenen in unserer Direktion für viel Unverständnis. Warum muss ich nach einem Dienstunfall zu einem sog. Durchgangsarzt und weitere offene Fragen erreichten uns in den zurückliegenden Wochen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die Thematik bei der Leitung unserer Direktion direkt anzusprechen. Wir benötigen hier dringend Transparenz und eine einheitliche Verfahrensweise u.a. für im Einsatz verletzte KollegenInnen. Die Leitung

unserer Direktion sagte zu, die Thematik schnellstmöglich anzugehen und für unsere KollegenInnen Transparenz und vor allem eine sichere Handlungsempfehlung bei Dienstunfällen zu erstellen, so dass alle KollegenInnen und vor allem unsere Führungskräfte rechtssicher handeln können.

Dank der GdP Initiative konnte in den letzten Wochen erreicht werden, dass unsere KollegenInnen die Arzt- / Krankenhausrechnung bis zur Anerkennung des Dienstunfalles nicht vorstrecken müssen, sondern diese über Zentrale Dienste in den Abteilungen bzw. über SB 35 sofort eingereicht werden können. Hier ist zu beachten, dass alle Originalbelege mit einem Anschreiben bzgl. der Bitte um Kostenübernahme und des Hinweises auf DU Antrag gestellt Ja / Nein zu fertigen ist.

Für Rückfragen zu dieser Thematik stehen Euch unsere GdP Personalräte und Kreisgruppen vor Ort gerne zur Verfügung.

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