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Jetzt zählt es! Tarifrunde 2023 abgeschlossen!

Fuldatal.

Nach langen, harten Verhandlungen konnte während der Tarifverhandlungen auch in diesem Jahr ein Ergebnis erzielt werden, das sich sehen lassen kann: Die Beschäftigten des Tarifbereichs profitieren in 2 Schritten. • Bis zum 29.02.2024 hat die bisher geltende Entgelttabelle Bestand. Über die Tabellenlöhne hinaus wird eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Diese wird bereits im Juni i.H.v. 1240,00 Euro ausgezahlt, für die nachfolgenden Monate wird sie jeweils 220,00 Euro betragen. Diese Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei. • Am 01.03.2024 werden die Tabellenlöhne zunächst um einen Sockelbetrag von jeweils 200,00 Euro angehoben, um dann um 5,5 % erhöht zu werden. Für eine inhaltsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, welches Frau Bundesinnenministerin Faeser bereits verkündet hat, bedarf es

verschiedener Gesetzgebungsverfahren, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Zum einen muss ein Besoldungsanpassungsgesetz auf den Weg gebracht werden und zum zweiten braucht es für die Übernahme des Inflationsaus-gleich ein eigenes Gesetzgebungsverfahren. Die Inflationsausgleichsprämie kann nicht Bestandteil des Besoldungsanpassungsgesetzes sein, da die Prämie kein Bestandteil der Besoldung ist. Der DGB fordert sogleich auch eine Übertragung auf Pensionäre und Versorgungsempfänger!

 

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