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Kappungsgrenze aufgrund der enormen Einsatzbelastung auf den 30.06.2024 verschoben!

Fuldatal.

Mit Schreiben vom 8. November 2023 hat die Direktion BP die Kappungsgrenze für unsere UAZ Konten vom 31.12.2023 auf den 30.06.2023 verschoben. Was bedeutet das? Die verschobene Kappungsgrenze gilt für ALLE Kolleginnen und Kollegen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, egal ob Tarif, Verwaltung oder Vollzug. Somit werden zum Jahresende 2023 keinerlei

Stunden gestrichen.   Aufgrund der enormen Einsatzbelastung, die neben unseren Einsatzkräften auch unseren Tarif- und Verwaltungsbereich trifft, hat die Direktion die Kappungsgrenze für ALLE Kolleginnen und Kollegen der BePo auf den 30.06.2024 verschoben. Dank an die Leitung sowie den zuständigen Stabsbereich für die unkomplizierte Verfahrensweise im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen.

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