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Änderung der Besoldung und Versorgung steht bevor

Die Besoldungsreform bleibt leider Stückwerk

Bremen.

Mehrfach hatten wir in der Deutschen Polizei darüber berichtet, dass die Besoldung und Versorgung in Bremen aus mehreren Gründen angepasst werden muss. Nun liegt der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge für das Jahr 2022 vor. Alle Änderungen sollen zum 1. Dezember 2022 in Kraft treten. Was steht in dem Entwurf? Zunächst einmal soll das Tarifergebnis im Bereich des TV-L zwischen der Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes der Länder (TdL) und den Spitzenverbänden der Gewerkschaften vom 29. November 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge im Land Bremen übertragen werden. Damit steigen die Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge im Land Bremen zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent und die Auszubildendenvergütung wird pauschal um 50 Euro angehoben. Das Tarifergebnis über die Gewährung einer Corona-Sonderzahlung wurde bereits durch ein weiteres Gesetz geregelt und wird hier nicht weiter berücksichtigt.

Hinzu kommt eine weitere Anpassung der Dienstbezüge und sonstigen Bezüge für das Jahr 2022.
Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein ganzes Bündel von verschiedenen Maßnahmen, mit denen die Forderungen aus verschiedenen Gerichtsurteilen umgesetzt werden und die letztlich zu einer amtsangemessenen Alimentation führen sollen. Es bleibt offen, ob das überhaupt gelingen kann, denn die aktuelle Inflationsrate und die damit verbundenen Änderungen der sozialrechtlichen Grundsicherung wurden in dem Gesetzentwurf sicherlich noch nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis findet sich in einer neuen Besoldungstabelle, die wir hier als Entwurf zusammengestellt und angefügt haben.

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