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GdP erreicht Teilerfolg

Tarifübernahme kommt!

Versorgung muss nachziehen!

Bremen.

Die Spitzenfunktionäre des DGB hatten am Dienstag eine Videokonferenz mit dem Finanzsenator Dietmar Strehl und seinem Staatsrat Martin Hagen. Die GdP war vertreten mit ihrem Landesvorsitzenden, Lüder Fasche, dem GLV Mitglied und Seniorenvertreter, Heinfried Keithahn, sowie Dirk Bülow vom zuständigen GdP Landesfachausschuss. Großes Thema war natürlich die Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte und die Versorgungsempfangenden. Wir erhielten die Bestätigung, dass man der langjährigen GdP Forderung folgt und den Tarifabschluss tatsächlich zeit- und inhaltsgleich, inklusive der steuerfreien sogenannten „Corona-Prämie“ in Höhe von 1.300 Euro, für die Beamten und Beamtinnen übernimmt. In die eigentliche Freude der GdP darüber mischte sich aber sogleich eine gehörige Portion Empörung. Es soll keine Prämie für die Versorgungsempfangenden geben, auch nicht reduziert auf die individuellen Versorgungsansprüche unter Steuerpflicht. Auch sei kein entsprechender Ausgleich geplant, so der Staatsrat Martin Hagen.

Die GdP hat deutliche Worte dagegen formuliert und lehnt eine auffällige Entkopplung von Besoldung und Versorgung und eine einseitige Benachteiligung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger ab. Bei den Aktiven dient eine Corona-Sonderzuwendung auch der Überbrückung des langen, 14 monatigen Zeitraums ohne prozentuale Erhöhung der Besoldung. Dafür sollen die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger nun keinerlei Kompensation erfahren.

Die Ruhestandskolleginnen und -kollegen haben sich ein Berufsleben lang mit hohem Engagement für Bremens Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Sie müssen sich dabei berechtigt auf das in der Verfassung festgelegte Alimentationsprinzip auch im Ruhestand verlassen können. Erst recht vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten und anziehender Gas- und Strompreise sowie leidender Kaufkraft. Schon deshalb wäre es auch für die Seniorinnen und Senioren nur angemessen, zur Überbrückung der 14 sogenannten Leermonate einen Ausgleich zu erhalten.

Ferner ist noch nicht geklärt, wie die genaue Übernahme für die Anwärterinnen und Anwärter ausssieht. Grundsätzlich gehe man hier von der Gewährung der Einmal-Prämie in Höhe von 650 Euro aus. Ob es auch zu einer Erhöhung um 50 Euro der Anwärterbezüge ab 01.12.2022 kommt, sei laut Finanzsenator noch offen. Da die Besoldung aber auf Drängen der GdP ohnehin an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden muss, soll es hierzu wie auch zur Situation derjenigen, die Versorgungsbezüge beziehen weitere Gespräche schon im Februar geben.

Wir kämpfen für euch!
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