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GdP führt Musterklagen zur Besoldungsanpassung 2022

Bremerhaven.

Mit der Besoldungsanpassung 2022 wollte der Bremer Senat zum 1. Dezember die verfassungsrechtliche Mindestalimentation der Beamten im Lande herstellen. Hierzu wurden neben der linearen Besoldungserhöhung weitere Veränderungen vorgenommen. Unter anderem wurden die kinderbezogen Anteile deutlich erhöht und ein sogenannter Familienergänzungszuschlag eingeführt. Ob dieser gezahlt wird, hängt jedoch von Einkommen des Partners oder der Partnerin ab. Wir bezweifeln, dass diese zum Jahresende durchgeführten Besoldungsänderungen ausreichen, um auch für die Monate davor eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Darüber hinaus halten wir die Anspruchsvoraussetzungen für den Familienergänzungszuschlag für rechtswidrig. Es ist uns in Bremerhaven gelungen, mit unserem obersten Dienstherren, Oberbürgermeister Grantz, eine Musterklagevereinbarung zu treffen.

Das bedeutet, dass wir mit wenigen Musterklägern den Rechtsweg beschreiten und alle anderen Kolleginnen und Kollegen – so sie denn 2022 einen Antrag auf Anhebung der Besoldung gestellt haben - ihren Anspruch nicht selbst gerichtlich durchsetzen müssen.

Ein großer Erfolg der GdP Kreisgruppe Bremerhaven, da in Bremen eine vergleichbare Regelung nach wie vor abgelehnt wird.

Inzwischen wurden die Musterkläger der Behörde benannt. Das Personalamt hat zugesichert, keine weiteren ablehnenden Bescheide an unsere Antragsteller zu versenden, sondern alle anderen Verfahren ruhend zu stellen.
Dies ist Kernarbeit von Gewerkschaften – Tarifverhandlungen und bei den Beamten Musterklagen zu führen, um die Rechtsansprüche zu wahren. Dazu ist es erforderlich immer im Gespräch zu sein und die Kontakte nach Bremen zu suchen und aufrechtzuerhalten. Eine Menge Arbeit und hoffentlich mit einem MEHR für alle!

Ein klarer Punkt für die GdP Kreisgruppe in Bremerhaven!
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