EMailNews 04/2018 - Schutzausstattung für Bayerns Polizei
GdP fordert Warnschutzjacken für Alle
Zunehmend müssen Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen die Verkehrspolizeiinspektionen bei nächtlichen Kontrollen, Unfallaufnahmen u.a. Einsatztätigkeiten unterstützen. Während die VPI-Einsatzkräfte mit der notwendigen Schutzausrüstung ausgestattet sind, fehlt diese in der Regel für die PI-Einsatzkräfte. Zudem verlaufen Bundesstraßen und autobahnähnlich ausgebaute Straßen durch viele Inspektions- und Stationsbereiche. Die Ein-satztätigkeit obliegt grundsätzlich den dortigen Polizeibeamten/-innen.
Nahezu alle Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei besitzen eine Warnweste, welche allerdings nur die Anforderungen der Schutzklasse 2 für Verkehrsbereiche bis 60 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit) erfüllt.
Nahezu alle Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei besitzen eine Warnweste, welche allerdings nur die Anforderungen der Schutzklasse 2 für Verkehrsbereiche bis 60 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit) erfüllt.
Die GdP fordert, auch nach entsprechender Gefährdungsbeurteilung, allen, die auf Straßen mit schnell laufenden Verkehr über 60 km/h Dienst verrichten, eine geeignete, zweckmäßige und passende Warnschutzkleidung (-jacke), der Schutzklasse 3, zur Verfügung zu stellen.
Der optimale Schutz unserer Kollegen/-innen bei der täglichen Dienstverrichtung muss höchste Priorität haben. Es kann daher nicht sein, dass noch immer nicht alle entsprechenden Dienststellen mit der erforderlichen Warnschutzkleidung wegen Haushalts- und Kostengründen ausgerüstet sind.