Amtsangemessene Alimentation für Beamte mit mehr als zwei Kindern
Fristgebundene Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
München.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 08.06.2005 in zwei Musterverfahren, die die Alimentation kinderreicher Beamter in den Jahren 1990 bis 1998 zum Gegenstand haben, eine v o r l ä u f i g e Rechtsmeinung geäußert, die dazu führen könnte, dass Beamte mit mehr als zwei Kindern auch dann einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation durchsetzen können, wenn sie einen solchen Antrag erst nach dem 31.12.1998 bzw. bis dato überhaupt noch nicht gestellt haben.