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GdP Aktuell - Soziales

Bayerisches Familiengeld für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ab dem 01.09.2018

München.

Der Freistaat Bayern zahlt ab September 2018 für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr 250 € bzw ab dem dritten Kind sogar 300 € monatlich.

Der Bayerische Landtag hat am 11. Juli 2018 das Bayerische Familiengesetz (BayFamGG) final beschlossen. Am 01. August 2018 ist das Gesetz in Kraft getreten. Mit in Kraft treten dieses Gesetzes gibt es ab 01. September 2018 das neue Bayerische Familiengeld.
Der Freistaat Bayern gewährt Eltern künftig für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr. d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250,-- € pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 300,-- € pro Monat.

Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab 01. Oktober 2015 geboren sind.
Es handelt sich hier um eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Das Familiengeld können auch Eltern erhalten, deren Kinder eine Krippe besuchen oder zu Hause betreut werden.
Weitere Informationen unter www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld oder unter der Servicenummer des ZBFS 0931/32090929.
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