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Funktionsträgerinfo - Arbeitszeit für Arbeitnehmer des ÖD in Bayern

Arbeitsvertragliche Regelung der 42 Stunden Woche rechtlich umstritten

Anträge samt Forderungen an das Landesamt für Finanzen

München.

Die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TDL) hat am 26.03.2004 den Tarifvertrag zur Arbeitszeit für Angestellte und Arbeiter im Tarifgebiet West zum 30. April 2004 gekündigt. In Bayern hatte dies für zum 01.05.2004 neu eingestellte Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes zur Folge, dass deren Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden erhöht wurde.

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